Seite:Fränkische Blätter nebst dem Beiblatt Der Nürnberger Trichter.djvu/188

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Die Grundrechte der Deutschen.

1.

Kein Deutscher darf hinfort mit Wasser aufgezogen werden, damit die künftige Generation kräftig und gesund genug werde, um das Ende der Frankfurter Grundrechte zu erleben.


2.

Jeder Deutsche kann sich seine Religion wählen, daher läßt er sich erst taufen, wenn er das Alter hat zu urtheilen, welche die beste ist, und die Kraft, seine Ueberzeugung gegen die Intoleranz Andersgläubiger zu vertheidigen.


3.

Kein Deutscher darf Durst leiden! Leidet der Deutsche Durst, so ist er nüchtern und bei nüchternem Magen wird der Deutsche nie etwas Großes unternehmen.


4.

Jeder Deutsche hat das Recht, oft, viel und so lange zu schlafen, als er nur will. Jeder Regierung wird an das Herz gelegt, ihn bei seiner Gewohnheit zu schützen und dafür zu sorgen, daß er ja nicht geweckt wird.



Redaction: Eduard Kauffer.     Verlag von Friedrich Campe in Nürnberg.
Druck der Campe’schen Officin.
Empfohlene Zitierweise:
Eduard Kauffer (Red.): Der Nürnberger Trichter. Friedrich Campe, Nürnberg 1848, Seite 88. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Fr%C3%A4nkische_Bl%C3%A4tter_nebst_dem_Beiblatt_Der_N%C3%BCrnberger_Trichter.djvu/188&oldid=- (Version vom 31.7.2018)