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Nein, nicht länger sehen wir dies mit an, solche Pinsel sind wir nicht! Vereint mit den Friseurs fodern wir dies struwwelpeterige Jahrhundert in die Schranken, um den Zahn der Zeit herauszureißen, der an unserer Existenz nagt und uns das Brod vom Tische wegfrißt. Wir bitten ganz ergebenst:

auf Haupt- und Barthaar in deutschen Landen zum Besten brodloser Friseurs und Barbiere eine Steuer zu legen und uns deshalb so bald als möglich Resolution zukommen zu lassen.
Die sämmtlichen deutschen Friseurs und Barbiere.

Diese haarige Angelegenheit ist in Frankfurt zur Sprache gekommen, es ist dabei haarscharf hergegangen und endlich beschlossen worden, daß eine Haar- und Bartsteuer eingeführt werde. Es zahlt demnach:

ein voller Haarbusch jährlich 48 Kreuzer,
ein gewöhnliches Haupt 1 Gulden,
erstes Viertel Mondschein 1 Gulden 30 Kreuzer,
zweites Viertel Mondschein 2 Gulden,
eine radikale Platte 3 Gulden.

Hinsichtlich der Bärte findet folgende Steuer statt:

ein Backenbart jährlich 48 Kreuzer,
ein Schnurrbart 1 Gulden 30 Kreuzer,
ein Knebel- oder Ziegenbart, Wallenstein, Schnurrbart mit Henry quatre 2 Gulden,
ein Esau-Gesicht, d. h. eine Visage, worein nie ein Rasirmesser kommt, 3 Gulden.
Theodor Drobisch.     

Empfohlene Zitierweise:
Eduard Kauffer (Red.): Der Nürnberger Trichter. Friedrich Campe, Nürnberg 1848, Seite 74. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Fr%C3%A4nkische_Bl%C3%A4tter_nebst_dem_Beiblatt_Der_N%C3%BCrnberger_Trichter.djvu/174&oldid=- (Version vom 31.7.2018)