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Herr von Maulrecht.
Herr von Goldmacher.
Herr von Jasager.

Ich hoffe durch diese Darstellung alle Zweifel vernichtet zu haben, daß da Verdienste sind, wo Orden getragen werden. Da die besagten Individualitäten nun nichts mehr wünschen, als die baldigste Durchsetzung der Reorganisation ihres Schmuckes, so laden wir zur zahlreichen Subscription einer Adresse an das Alles durchsetzende Parlament in Frankfurt in dem Betreffe ein. Der Erfolg wird um so sicherer sein, als fast die Hälfte der Alles durchsetzenden Versammlung in der Hoffnung zu leben berechtigt ist, in kürzester Zeit die Ordensüberschwenglichkeit des Herrn von Jasager zu genießen.

F. Trautmann.     

Correspondenzartikel.

Wie gut die Franzosen von den deutschen Zuständen unterrichtet sind, beweist folgender, einer vielgelesenen französischen Zeitschrift entnommener Artikel:

Paris, 18. August 1848.     

In einem alten Eichenwald bei Eisenbach wurden von der aus allen Gauen Deutschlands versammelten souverainen Jugend folgende Beschlüsse gefaßt und alsbald mit Gesetzeskraft bekleidet:

  1. Alle Universitäten haben hinfort nur einen General-Rektor, der seinen Sitz abwechselnd in der Wartburg und auf dem Kyffhäuser aufschlägt. Derselbe steht in demselben Verhältnisse zu den Spezial-Rektoren, in welchem der Reichsverweser zu den Spezial-Souverainen steht.
  2. Die edelste, ja einzige Beschäftigung des deutschen Burschen ist das Nachdenken über eine mögliche Verwirklichung der platonischen Republik.
  3. Examina und Fakultäten hören auf. Jeder deutsche Jüngling kann in Zukunft, wenn er nur will, etwas und was er will lernen.
  4. In der Vorlesung behält der Student die Mütze auf, der Professor nur dann, wenn die Majorität der Anwesenden damit einverstanden ist.
  5. Die Professoren werden in direkter Wahl aus der Mitte der Studenten auf ein halbes Jahr selbst gewählt. Die abgetretenen und nicht wieder gewählten Professoren werden wieder Studenten.
  6. Der Professor hat jedem Studenten beim Eintritt in das Auditorium eine Cigarre zu präsentiren, die Stecher mit Tinte zu versehen und die flüchtig nachgeschriebenen Hefte ins Reine zu schreiben.
  7. Der souveraine Student geht nie ohne Schläger aus, wegen der schlagenden Beweise, die er seinen Gegnern bei Disputationen und Tanzbelustigungen damit beibringen kann. Auch die Kanonen behalten ihre alte Gültigkeit, wogegen die Hetzpeitschen, als an die absolute Gewalt erinnernd, abgeschafft werden.
  8. Der souveraine Student darf essen, so viel er will. Bei Vertilgung der schädlichen geistigen Getränke, deren er sich mit Ausdauer und Aufopferung tagtäglich unterzieht, hält er es mit dem alten, aber zu allen Zeiten schönen Ausspruch: „Zu viel kann man wohl trinken, doch trinkt man nicht genug!“
  9. Keinem Studenten darf die Verehelichungsbewilligung versagt werden. Die Kinder wird der Staat zu übernehmen sehr energisch ersucht, um, wie er bereits in lobenswerther Weise angefangen hat, intelligente Soldaten daraus zu ziehen.

Empfohlene Zitierweise:
Eduard Kauffer (Red.): Der Nürnberger Trichter. Friedrich Campe, Nürnberg 1848, Seite 63. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Fr%C3%A4nkische_Bl%C3%A4tter_nebst_dem_Beiblatt_Der_N%C3%BCrnberger_Trichter.djvu/163&oldid=- (Version vom 31.7.2018)