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„Präsentirt’s Gewehr! Schlecht steht’s mit der Autorität!“

„O zehntausend Donnerwetter!“ seufzen die hochgelehrten Herren, „wir sind blamirt!“

Darin hatten die gelehrten Herren nicht so ganz fehlgeschossen. Den Absolutisten, Ultramontanen und Haarbeutelleuten bleibt nichts übrig, als –

in den verschiedenen Winkeln der Stadtmauern über den Doktor Zipperlein alttestamentarliche Prophetenthränen zu weinen unter dem Klageruf: „O Zipperlein, Zipperlein! was hast du für Schaden angerichtet!“

Die Demokraten

stehen in ausgezeichneter Heiligenglorie vor den enttäuschten Blicken Deutschlands. Ruhm, Ehre und großes Hallelujah ist die Frucht ihrer Verfolgung.

Die hohen, gelehrten Herren versinken jedoch ohne früheren Heiligenschein in die bodenlose Tiefe süßen Bewußtseins. – Die dankbare liberale Welt aber setzt dem Veranlasser der Autoritätsverminderung ein Grabmal, darauf ist zu lesen:

Hier unter diesem Stein
Ruht Doktor Zipperlein,
Gott geb’ ihm die ew’ge Ruh’
Und der Büreaukratie dazu.

F. Trautmann.     

Der glückliche Zufall.

Mandantin. Aber um Gotteswillen, Herr Doktor, jetzt dauert dieser einfache Injurienprozeß bereits neun Jahre, und noch immer sind wir nicht am Ziele!

Advokat. Ja, liebe Madame Göttinger, und ich zweifle, daß wir an’s Ziel gelangen; denn Ihr Herr Gemahl muß schwören, und das wird er – der mir ertheilten Information zufolge – wohl nicht können.

Mandantin. Du lieber Gott! Wissen Sie denn nicht, daß mein guter Mann vergangene Woche plötzlich mit Tode abging?

Advokat. Was?… gestorben?… Welch ein glücklicher Zufall! – Freuen Sie sich, Madame! Wir haben uns vorsorglich zum Eid erboten. Nach Cap. XIII. §. 2. Nr. 7. der Gerichtsordnung gilt der Tod für den Eid. Ihr Prozeß ist gewonnen.


Empfohlene Zitierweise:
Eduard Kauffer (Red.): Der Nürnberger Trichter. Friedrich Campe, Nürnberg 1848, Seite 59. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Fr%C3%A4nkische_Bl%C3%A4tter_nebst_dem_Beiblatt_Der_N%C3%BCrnberger_Trichter.djvu/159&oldid=- (Version vom 1.8.2018)