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angelegen sein, das Geschlecht der Priester unvermischt und rein zu erhalten. 31 Denn wer des Priestertums teilhaftig ist, darf nur mit einer Landsmännin Kinder zeugen und bei ihr weder auf Geld noch auf sonstige Vorzüge sehen, sondern er muss zunächst ihre Herkunft prüfen, indem er die Erbfolge aus den alten Geschlechtern in Betracht zieht und zahlreiche Zeugen beibringt. 32 Und so halten wir es nicht nur in Judaea selbst – sondern überall, wo zahlreichere Gemeinden unseres Volkes sich befinden, da werden auch die Vorschriften über die Eheschliessung der Priester genau beobachtet, 33 wie in Aegypten, in Babylon und wo sonst in der Welt jüdische Priester zerstreut sind. Denn die letzteren schicken dann die Namen ihrer Eltern und der Voreltern väterlicherseits nach Jerusalem unter gleichzeitiger Angabe von Zeugen. 34 Bricht ein Krieg aus, wie dies schon oft der Fall war, z. B. als Antiochus Epiphanes, Pompejus Magnus und Quintilius Varus ins Land einfielen, besonders aber in unseren Tagen,[1] 35 so stellen die übriggebliebenen Priester aus den alten Urkunden wieder neue zusammen und prüfen die noch lebenden Weiber. Denn die in Kriegsgefangenschaft geratenen nehmen sie nicht in die Listen auf, weil sie bei ihnen den in diesem Falle so häufigen geschlechtlichen Verkehr mit Fremden vermuten. 36 Der beste Beweis für die Sorgfalt, womit hierbei zu Werk gegangen wird, ist der, dass bei uns alle Hohepriester seit zweitausend Jahren mit Namen und unter Angabe ihres Stammbaums von väterlicher Seite in den Urkunden aufgeführt sind, und wer irgend eine der genannten Bedingungen nicht erfüllt, darf weder den Altardienst versehen noch an den übrigen heiligen Handlungen teilnehmen. 37 Erklärlich ist ja auch die Genauigkeit der Register, oder vielmehr sie muss unbedingt vorhanden sein, da nicht jeder nach Belieben die Eintragungen machen durfte, wobei es ohne Widersprüche wohl nicht hergegangen wäre, sondern jenes Recht nur

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Flavius Josephus: Des Flavius Josephus Selbstbiographie, Gegen Apion. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1900, Seite 95. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosApionVitaMakkGermanClementz.djvu/95&oldid=- (Version vom 4.8.2020)
  1. Bezieht sich auf den Krieg unter Vespasianus und Titus.