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über, weil er auf diese Weise am sichersten die abfälligen Urteile über das Wesen der hebräischen Theokratie und das religiöse Leben der Juden, die vornehmlich von Apollonios Molon ausgingen, widerlegen zu können glaubt. Aus dieser Darstellung werde sich ergeben, dass das mosaische Gesetz nicht zur Gottlosigkeit und zum Menschenhass, sondern zur Frömmigkeit, Nächstenliebe und Sittlichkeit erziehe (14).

a. Zunächst wird, wie dies bereits I, 31 geschehen ist, Moses nochmals als ältester Gesetzgeber hingestellt und hervorgehoben, dass er sich durch Reinheit der Sitten ausgezeichnet habe (15f.).

b. Dann folgt eine allgemeine Schilderung seines Werkes, der Gesetzgebung, mit der er die theokratische Verfassung der Juden begründete. Die Gotteserkenntnis machte er zum Gemeingut des Volkes; alle Verhältnisse des Lebens sollten auf Frömmigkeit begründet sein, alle bürgerlichen Pflichten von den Pflichten gegen Gott sich herleiten. Auch sorgte er im Gegensatz zu anderen Gesetzgebern dafür, dass theoretische Unterweisung in den Gesetzesvorschriften und praktische Bethätigung derselben Hand in Hand gingen (16f.). Zu dem Zweck muss jeder Jude mit den Bestimmungen des Gesetzes bis ins kleinste vertraut sein (17f.). Die hierdurch bewirkte Einheit des Glaubens erklärt das feste Zusammenhalten der Israeliten (19) und den Mangel an genialen Männern (20f.). Wie die Verfassung Gottherrschaft (Theokratie), so ist das gesamte Leben der Juden ein einziger feierlicher Gottesdienst (21f.).

c. Hierauf wird das mosaische Gesetz im einzelnen besprochen: Gott und seine Werke (22); Tempel, Priester, Opfer, Gebete und Reinigungen (23); Bestimmungen über Ehe und Geschlechtsverkehr (24), Kindererziehung

Empfohlene Zitierweise:
Flavius Josephus: Des Flavius Josephus Selbstbiographie, Gegen Apion. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1900, Seite 86. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosApionVitaMakkGermanClementz.djvu/86&oldid=- (Version vom 5.11.2022)