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den Priestern besorgt, an deren Spitze jeweilig der erste seiner Klasse steht. 194 Er soll mit seinen Amtsgenossen Gott dem Herrn opfern, über dem Gesetz wachen, Zwistigkeiten beilegen und die einer rechtswidrigen Handlung Überführten bestrafen. Wer ihm nicht gehorcht, soll genau so büssen, als hätte er sich gegen Gott selbst vergangen. 195 Die Opfer bringen wir übrigens nicht unter Frass und Völlerei dar – was Gott missfällig und nur ein Anlass zur Zügellosigkeit und Verschwendung wäre –, sondern wir bleiben dabei vernünftig, anständig und nüchtern, damit die heilige Handlung durchaus würdevoll verlaufe. 196 Während der Darbringung des Opfers beten wir vorschriftsmässig zunächst für das Wohl des Gemeinwesens und dann erst für unser eigenes; denn wer jenes höher achtet als sein persönliches Interesse, an dem hat Gott sicherlich das grösste Wohlgefallen. 197 Bei der Anrufung Gottes im Gebet aber soll man nicht flehen, dass er uns das Gute beschere – denn aus eigenem Antrieb hat er es allen gegeben und angeboten –, sondern dass wir imstande seien, es aufzunehmen und bei uns zu bewahren. 198 Ausser der Darbringung von Opfern hat das Gesetz noch besondere Reinigungen vorgeschrieben nach einer Leichenbestattung, nach dem ausserehelichen oder ehelichen Beischlaf und bei vielen anderen Anlässen, deren Aufzählung hier zu weit führen würde. Das also ist unsere Lehre von Gott und seinem Dienst, welche zugleich die Bedeutung eines Gesetzes hat.

(24.) 199 Wie lauten die Bestimmungen über die Ehe? Das Gesetz erkennt nur den naturgemässen Verkehr mit dem Weibe an, und zwar zum Zweck der Kindererzeugung; den Beischlaf unter Männern verdammt es, und wer dieses Laster begeht, hat den Tod verwirkt. 200 Heiraten darf man nicht um der Mitgift willen, auch keine gewaltsame Entführung oder listige Überredung dabei anwenden, sondern man soll um das Weib bei dem, der sie zu vergeben hat, anhalten, wofern die Verwandtschaft mit ihr dies gestattet. 201 Das Weib, heisst es weiter, steht in jeder Beziehung unter dem Manne. Sie

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Flavius Josephus: Des Flavius Josephus Selbstbiographie, Gegen Apion. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1900, Seite 179. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosApionVitaMakkGermanClementz.djvu/179&oldid=- (Version vom 4.8.2020)