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der Angehörigen verrät den Dieb u. s. w. (Gg No. 80).
951. A. Der König und der Räuber: der Bankdiebstahl; der Räuber tadelt die Habgier des Königs (Gg No. 80).
B. Der Bankdiebstahl; Klettern mit eisernen Nägeln; der Mordanschlag wird entdeckt.
952. Der König und der Soldat: ein Soldat macht sich auf, um sich beim König über seinen Vorgesetzten zu beschweren; ist zusammen mit dem König (den er nicht kennt) im Hause der Räuber; der Soldat tötet die Räuber (oder macht sie unschädlich) (Grimm No. 199, Gg No. 98).
955. Der Räuberbräutigam: das Mädchen in der Räuberhöhle; unter dem Bett versteckt sieht sie, wie ein anderes Mädchen ermordet wird; der abgeschnittene Finger dient ihr als Beweisstück (Grimm No. 40, Gg No. 73).
956. Der Mann bei den Räubern: wird in ein heisses Gemach gesperrt, wo viele Leichen hängen; wie die Räuber kommen, schlägt er einem nach dem andern den Kopf ein und nimmt ihre Schätze.
957. Der Bär verjagt die Räuber: der Bärentreiber mit seinem Bären über Nacht in der Scheune; die Räuber dringen ins Haus (vgl. No. 1161).
960. Die Sonne bringt es an den Tag: der Mörder wiederholt beim Anblick der Sonnenstrahlen die letzten Worte des Ermordeten, dadurch kommt das Verbrechen an den Tag (Grimm No. 115).


D. Märchen vom dummen Teufel (Riesen).
1000–1029. Dienstkontrakt: Keiner darf zornig werden; der Knecht fügt dem Teufel (Riesen, auch Bauer u. s. w.) mannigfachen Schaden zu (Gg No. 55):
1000. Nicht zornig werden.
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Antti Aarne: Verzeichnis der Märchentypen. Suomalaisen Tiedeakatemian Toimituksia, Helsinki 1910, Seite 41. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FFC3.djvu/53&oldid=- (Version vom 31.7.2018)