Seite:Fürstliches Edikt die gänzliche Abschaffung des Pennalwesens betreffend, Seite 7.pdf

Diese Seite wurde noch nicht korrekturgelesen. Allgemeine Hinweise dazu findest du auf dieser Seite.
ADB:Georg II. (Landgraf von Hessen-Darmstadt): Fürstliches Edict Und Ernster Befehl/ die gäntzliche Abschaffung deß Hochärgerlichen Und Gottlosen Pennalwesens Betreffendt: So geben und geschehen zu Darmstatt am 20. Tag Augusti, Anno 1660.

Immer wolle/ dulden oder nachsehen/ sondern über solcher Verordnung/ ohn einig zurück sehen/ trewlich und fleißig halten/ und daran im geringsten keine Saumnuß oder Mangel erscheinen lassen sollen. Wir befehlen auch denen auff unserer Universität sich jetzo befindenden/ oder noch ins künfftig zu derselben sich begebenden Studiosis, wes Nahmens und Condition Sie auch sein mögen/ daß Sie solch hochärgerliches vermaledeytes/ sonderlich in obangezogenem Bericht und Programmate depingirtes also genantes PennalUnwesen/ insolentien excessus und Frevel/ und zumahl auch das Nacht tumultiren, provociren, Rauffen und Balgen/ allerdings einstellen /und sich dessen abmasen sollen/ so lieb ihnen ist ohnaußbleibliche hart treffende Straffen zuvermeiden/ welche ein jeder/ so hier wieder zu freveln sich erkühnen wird/ ohnfehlbarlich zugewarten haben soll/ und derentwegen sich davor zu hüten wissen wird; Daß mainen wir ernstlich. Vikundlich unserer eygenhandigen Subscription und auffgetruckten Fürstlichen Secrets.

So geben und geschehen zu Darmstatt am 20. Tag Augusti, Anno 1660.

L. S.

Empfohlene Zitierweise:
ADB:Georg II. (Landgraf von Hessen-Darmstadt): Fürstliches Edict Und Ernster Befehl/ die gäntzliche Abschaffung deß Hochärgerlichen Und Gottlosen Pennalwesens Betreffendt: So geben und geschehen zu Darmstatt am 20. Tag Augusti, Anno 1660.. , Giessen 1660, Seite 7. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:F%C3%BCrstliches_Edikt_die_g%C3%A4nzliche_Abschaffung_des_Pennalwesens_betreffend,_Seite_7.pdf&oldid=- (Version vom 28.1.2024)