James Henry Worman: Erstes Deutsches Buch | |
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Auf einem hohen Felsen steht eine Frau. O ja! ich sehe sie da oben auf der linken Seite. Aber was ist ein Felsen? Sie wissen, was ein Stein ist. Ein Diamant ist ein Stein; es ist der härteste und kostbarste Stein. Ein Felsen ist eine große, feste Steinmasse, ein großer Steinklumpen. Wir sagen, wenn viele Menschen auf der Straße, vor einem Hause stehen: da steht eine Masse Menschen, oder besser: eine Menschenmasse. Was will die Menschenmasse? Sie will sehen, was zu sehen ist.
Was ist hohen? Es ist ein Eigenschaftswort und steht hier als Attribut vor Felsen. Hoch ist die prädicative Form. Wir sagen: der Baum ist hoch; aber wir sagen, wenn das Eigenschaftswort als Attribut steht: der hohe Baum, oder ein hoher Baum. Wir hatten das in der siebenten Lection.
Ich weiß nicht, was die Fallendung der zweiten Declination ist. Wir hatten die zweite Declination in der sechsten Lection. Aber wir hatten nicht die Regel für die zweite Declination, wir hatten in der zehnten Lection die Regel für die erste Declination. Nun, ich will Ihnen jetzt die Regel für die zweite Declination geben. Hier ist sie: Alle männlichen Hauptwörter mit der Endung e im Nominativ haben die Fallendungen der zweiten Declination. Sie nehmen ein n in allen anderen Fällen der Einzahl und der Mehrzahl. Also die Fallendung ist en im Genitiv, Dativ et cetera (= und so weiter).
Was ist nehmen? Sie wissen, was bringen und was geben ist? Nun, wir wollen sagen: Ich bringe ein Buch mit mir in die Schule. Ich gebe Ihnen dieses Buch. Es war mein. Ich hatte es. Wenn ich es Ihnen gebe, habe ich es noch? Nein, Sie haben es dann nicht mehr, ich habe es. Ich gebe Ihnen das Buch mit meiner Hand, das heißt, ich lege das Buch in Ihre Hand, und so nehmen Sie es von (oder aus) meiner Hand in Ihre Hand.
James Henry Worman: Erstes Deutsches Buch. A. S. Barnes & Co., New York [u. a.] 1880, Seite 33. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Erstes_Deutsches_Buch.djvu/46&oldid=- (Version vom 26.1.2024)