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haben dürfen. Glaser hatte erklärt, er würde befriedigt gewesen sein, würde kein Wort verloren haben, wenn Humbert ihn auch nur ein einziges Mal an einer früheren Stelle seiner ersten Schrift als Gewährsmann angeführt hätte. Und eben dies, so versichert Humbert, habe er an einer passenden Stelle seines – inzwischen vernichteten – Manuscripts wirklich gethan gehabt, nur sei leider gerade die betreffende Anmerkung durch Schuld des Druckers ausgefallen und dies dann bei der Korrektur übersehen worden.

Der Streit ist glücklicherweise nicht fortgesetzt worden. Glaser aber hat zwar in seiner Wissenschaft fleißig weiter gearbeitet, jedoch bei seinen Lebzeiten keine selbständige Schrift mehr veröffentlicht.

Durch Patent vom 27. Januar 1741 erhielt er „in Ansehung seiner besonderen Geschicklichkeit“ den Titel Kriegsrath und eine weitere monatliche Zulage von 30 Thlrn, so daß er sich nunmehr auf nominell 960 Thlr. jährlich stand. Dem gegenüber hatte er unter dem 10. Februar 1741 einen Revers auszustellen, in welchem er sich verpflichtete, niemals in auswärtige Dienste zu treten, auch die Information in den mathematischen Wissenschaften bei der adeligen Kompagnie Cadets nach wie vor zu kontinuiren. Ob etwa, wie dies zu vermuthen nahe liegt, ein an ihn ergangener Antrag von auswärts den Anstoß zu dieser Beförderung gegeben hat, darüber habe ich keine Andeutung finden können.

Zwei vorhandene Briefe, die er gegen Ende dieses Jahres von Offizieren aus dem Lager vor Prag und aus Prag erhalten hat, ergeben ebensowenig, wie ein ähnlicher vom September 1735 aus dem kursächsischen Lager bei Mainz, etwas Wesentliches für die dortigen Ereignisse. Bemerkenswerth ist immerhin die Mittheilung, daß den Sachsen in der unter ihrer hervorragenden Mitwirkung eingenommenen Hauptstadt Böhmens einmal vergönnt wurde, ihren evangelischen Gottesdienst nicht privatim in einem Saale abzuhalten.

Eine weitere Beförderung wurde Glaser durch Erlaß vom 1. März 1749 zu Theil. Der Ingenieurmajor Ludwig Andreas Herlin war gestorben, der bisher beim Kadettenkorps die Befestigungskunst gelehrt, übrigens sich auf diesem Gebiete auch schriftstellerisch bethätigt hatte. Dessen Lehrfach erhielt jetzt Glaser als alleiniger Direktor der Fortifikation, wie der Ausdruck lautet, gleichfalls zugewiesen, dazu trat, allerdings ohne Erhöhung seines Ranges, eine abermalige Erhöhung seiner Bezüge, so daß er auf den für jene Zeit bemerkenswerth hohen Jahresgehalt von nominell 1326, thatsächlich 1221  Thlrn. kam.

Nun aber kam doch noch einmal ein höchst ehrenvoller Ruf nach auswärts. Im September 1749 war in Göttingen der Professor der Mathematik Joh. Friedr. Penther gestorben. Unter der besonderen Fürsorge des Hannöverschen Ministers Freiherrn von Münchhausen, dessen rechte Hand dabei der berühmte Philolog Johann Matthias Gesner war, hatte sich diese im Jahre 1734 gegründete Universität rasch zu hoher Blüthe entwickelt, und für sie sollte jetzt Glaser gewonnen werden. Aus dem Februar und März 1750 finden wir mehrere Zuschriften Gesners, verbunden mit Auszügen aus Mittheilungen Münchhausens an diesen, aus denen der dringende Wunsch hervorgeht, Glaser womöglich schon zu Anfang des bevorstehenden Sommerhalbjahres das betreffende Lehramt übernehmen zu sehen. An festen Einkünften wurden zunächst ja nur 400 Thlr. Gehalt und 40 Thlr. Licenzäquivalentgeld nebst Umzugskosten geboten. Aber es wird weiterhin unter verschiedenen Titeln bis zu 600, zuletzt sogar 700 Thlr. hinaufgegangen, allerdings mit der Bitte, um der etwaigen Konsequenzen willen von diesen Erhöhungen ja Niemandem, insbesondere keinem der künftigen Amtsgenossen, etwas zu sagen. Um Glaser davon zu überzeugen, daß er sich so gewiß noch besser stehen werde als in Dresden, giebt Gesner eine Reihe ganz interessanter Angaben über die Preise in Göttingen. Die Regierung, fügt er hinzu, zahle stets pünktlich und ohne Abzug bis an den Tod der Professoren und sei in allem überaus entgegenkommend. Die Stellung Glasers werde unvergleichlich viel unabhängiger sein als in Dresden. Auch der Hofrathstitel wird ihm noch angeboten. Glaser hat den Ruf aber doch ausgeschlagen, was sich aus mehr als einem Grunde verstehen läßt, auch wenn nicht etwa auf den von ihm ausgestellten Revers zurückgegriffen wurde. Er klagt zehn Jahre später einmal dem Kurprinzen gegenüber, er habe damals auf die Begleichung gewisser ihm noch zustehender Forderungen hoffen zu dürfen geglaubt, sei aber nicht einmal zur Hälfte befriedigt worden. Worum es sich dabei gehandelt hat, ist nicht ganz deutlich zu erkennen[1]. Seine dienstlichen Verhältnisse und Bezüge hier sind, bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand so geblieben, wie sie kurz zuvor geordnet worden waren.

Oder wenigstens blieben sie der Form nach dieselben. Thatsächlich brachte freilich der siebenjährige Krieg eine ganz wesentliche Verminderung der Einkünfte. Glaser blieb in Dresden, während das Kadettenkorps im Angesicht des drohenden preußischen Einfalls nach dem Königstein abrückte und schließlich durch die bekannte Kapitulation vom 16. Oktober 1756 gleichfalls kriegsgefangen ward. Lange Ferien hatte somit der Professor; aber wenn ihm auch sein Gehalt in dieser Eigenschaft weitergezahlt wurde, so erhielt er doch seit


  1. Um ehesten möchte man an Rückstände der Art denken, wie sie bei Böttiger-Flathe, Gesch. der Kurft. u. Königr. Sachsen, Bd. 2, S. 463 erwähnt werden.
Empfohlene Zitierweise:
Dr. Otto Richter (Hrsg.): Dresdner Geschichtsblätter Band 2 (1897 bis 1900). Wilhelm Baensch Dresden, Dresden 1897 bis 1900, Seite 49. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Dresdner_Geschichtsbl%C3%A4tter_Zweiter_Band.pdf/52&oldid=- (Version vom 6.7.2024)