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vorhanden, so würde deroselben das Nöthige niemals verschweigen oder zu offenbaren mich verweigern – gefiel endlich die Antwort: Er, der Herr Gouverneur, sehe es wohl, daß es auf ein gutes Vernehmen ankomme.“

So eifersüchtig und scheinbar gewissenhaft Schmidt hier das Geheimniß bewahrte, wieviel er Pulver unter seiner Obhut habe, und wo dasselbe verwahrt werde, so leichten Herzens gab er Pulver und Blei u. s. w. aus den königlichen Vorräthen zum Privatgebrauch des Grafen Wackerbarth her, sobald ihm darüber ein Schein ausgestellt wurde, wie er ihn bereits vom Statthalter Fürsten Fürstenberg verlangt, aber nicht erhalten hatte. Die sehr vielen vorhandenen Quittungen lauten stets: „Zwei Pfund Pirschpulver und fünf Pfund Blei seind aus dem Königl. Hauptzeughaus allhier vor Sr. Exc. des Herrn General und Gouverneur Grafen von Wackerbarths Reitpferde zu exerzieren und vor sie selbsten zum Schießen auf dero mündliche Ordre abgefolgt worden, worüber hiermit quittirt und bescheinigt etc.“; die meisten sind von Johann Christoph Seyfferth, Küchen- und Stallschreiber, unterschrieben, manche vom Stallmeister Momerz oder, wenn es sich lediglich um die Jagd handelte, von Johann Gottfried Böhme, Jäger des Grafen.

Diese Lieferungen wiederholten sich mindestens aller zwei Monate, so daß nach einer annähernden Berechnung in den Jahren von 1721–1726 allein 127 Pfund Pirschpulver, 123 Pfund Blei und 275 Flintensteine nachzurechnen sind. Jedenfalls ist aber noch viel mehr geliefert worden, worüber keine Quittungen vorhanden sind, denn in einer später 1732 aufgestellten Berechnung giebt Schmidt an, daß bis dahin, außer dem Pirschpulver, noch 503/4 Zentner Hakenpulver an den Grafen Wackerbarth geliefert worden sind.

In weit ausgiebigerer Weise aber benutzte Graf Wackerbarth die im Hauptzeughaus vorhandenen Pferde, welche er als vollständig zu seiner Verfügung stehend betrachtete. Sobald Wagen und Pferde für den General gebraucht wurden, schickte Seyffert, der Küchen- und Stallschreiber, oder der Generaladjutant de Nassau eine Spezifikation in das Hauptzeughaus des Inhalts: „Wie die Wagen nach Sedlitz Sonnabend den etc. abzugehen fertig sein sollen: Um 2 Uhr ein Wagen mit Köchen und Küchenutensilien, um 4 Uhr ein Wagen mit Keller und Conditorei, um 5 Uhr ein Wagen mit den Kammerdienern. Ueberdieß ist alle Morgen, so lang als Ihre Exzellenz in Sedlitz sein, ein Wagen mit Brod und etwas anderen Viktualien nach Sedlitz zu schaffen nöthig. Um 1 Uhr ein Wagen für den Stall.“ – Oder ein anderes Mal: „Sonntags den 17. November 1726 wollen Ihre Exzellenz der Herr General nach Dresden; dazu ist vonnöthen, daß die zugedeckte Chaise, die offene Chaise, ein Lohnwagen und ein Rüstwagen, jeder mit Pferden bespannt, bei Zeiten heraus kommt, welches Herr Kerner oder der Hausmann bei dem Herrn Generalmajor bestellen soll etc. gez. Seyffert.“ – Oder am 3. Dezember 1726. „Spezifikation wann die Wagen nach Sedlitz abgehen sollen: 1 Wagen für die Küche und Fr. Kresse noch heute Abend 1/26 Uhr mit 4 Pferden, 1 Wagen morgen früh um 7 Uhr für die Conditorei und Kellerei mit 4 Pferden, 1 Wagen morgen früh um 9 Uhr vor die Garderobe 4 Pferde, 1 Wagen vor den Stall morgen früh um 7 Uhr mit 4 Pferden; Donnerstag 4 Pferde vor den ordinären Küchenwagen, soll abgehen aus Dresdne früh morgens Glock 8 Uhr. Freitags als den 6. wollen Se. Exzellenz wieder hereinkommen, da dann 1 Wagen vor die Stallequipage mit 4 Pferden und 12 Pferde wie ordinär vor die 3 Wagen, Garderobe, Küche und Keller zu besorgen sind. gez. de Nassau.“ Bei diesen immer wieder an ihn gestellten Anforderungen mochte dem General Schmidt wohl mitunter der Gedanke kommen, daß der General Graf Wackerbarth selbst keine Kenntniß davon habe. Am 23. Oktober 1726 registrirt er in seinen Aufzeichnungen: der Herr Oberstleutnant de Nassau hätte einen Kutscher geschickt, der Pferde verlangen sollte, um den Baumeister Knöfel nach Sedlitz zu fahren, da seine Pferde Steine fahren müßten. Schmidt habe erwiedert, es wäre ihm verboten Pferde zu geben, und nur wenn es der Graf Wackerbarth direkt beföhle, würde er solche hergeben, und fährt fort: Um 9 Uhr darauf rede ich mit dem Herrn Oberstleutnant de Nassau selbst in Sr. Exc. Vorzimmer und bat ihn, es an ihn selbst zu bringen, daß sie sich doch nur überhaupt erklären möchten, wenn ich Pferde geben sollte oder nicht; worauf er sagte, er hätte für Knöfel inmittelst Pferde von Sr. Exc. geben müssen, er würde es aber thun und anfragen. Ich antwortete: Wenn der Herr Oberstleutnant mir sagen ließe, Se. Exc. hätten es befohlen, so sollten allezeit ganz willig soviel Pferde, als von Nöthen, gegeben werden, so machte ich mir Registratur und könnte mir doch Hoffnung machen, daß Ihre Exc. davon wüßten und mich, wenn die Pferde ruinirt, defendiren Würden, weil die Rechnung nicht von Sr. Exc., sondern höheren Orts abgenommen würde. – Vielleicht sind erst nach dieser Remonstration Schmidts die oben wiedergegebenen, von de Nassau unterschriebenen Spezifikationen ausgestellt worden. Dafür aber, daß schon lange vor dieser Zeit Mißbrauch mit den Pferden des Zeughauses getrieben wurde, liegen noch andere Beweise vor. Ein Konzept zu einer Eingabe über diese Angelegenheit liegt vor vom 8. August 1719, welches lautet: „In was vor ein erbärmliches Unglück die Vestung Sonnenstein durch einen unverhofften Donnerschlag gestern Abend gegen 5 Uhr gesetzt und wie davon unterschiedliche Menschen

Empfohlene Zitierweise:
Dr. Otto Richter (Hrsg.): Dresdner Geschichtsblätter Band 2 (1897 bis 1900). Wilhelm Baensch Dresden, Dresden 1897 bis 1900, Seite 247. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Dresdner_Geschichtsbl%C3%A4tter_Zweiter_Band.pdf/250&oldid=- (Version vom 21.7.2024)