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16 Groschen 81/22 Pfennig das Faß oder 2 Thalern 8 Groschen 101/2 Pfennig der Zentner[1]. Die günstige Ernteaussicht von 1792 benutzte der Kurfürst, um an die nöthige Vorrathhaltung zu mahnen, wobei er verordnete, daß der Rath zwar von Zeit zu Zeit die Brod- und Mehltaxen bestimmen, aber diese nicht sofort bei der geringsten Getreidepreissteigerung erhöhen sollte. Wenn die Bäcker einmal wieder die Stadt nicht genügend mit Brod versorgen würden, sei der Rath ermächtigt, ohne weiteres uneingeschränkte Konkurrenz der Landbäcker eintreten zu lassen und den Dorfschaften das Einbringen von Mehl und Brod zu gestatten[2]. Zum Ausbau der Kreuzkirche wurden nach kurfürstlichem Reskript vom 17. Dezember 1793 bei Einfuhr von jedem Scheffel Weizen, Weizenmehl, Weizensemmel oder Kuchen 1 Groschen erhoben[3]. Nach guten Ernten brachte der Herbst 1804 über Sachsen wieder schwere Zeiten, die im Jahre 1805 in einer Theuerung ihren Höhepunkt erreichten. Obwohl die Fristen für die Getreideausfuhrpässe noch nicht abgelaufen waren, erhielt der Kurfürst unterm 3. September 1804 eine Mittheilung des k. k. Landesguberniums in Prag, wonach Böhmen sich durch den schlechten Ernteausfall genöthigt sähe, kein Getreide mehr über die Grenze zu lassen. Der Kurfürst ließ dieses Schreiben am 6. September der Bäckerinnung bekannt machen und antwortete seinerseits auf die böhmische Maßregel am 15. September mit einem strengen Ausfuhrverbot für alle Getreidearten nach Böhmen und den angrenzenden Ländern[4]. Im Dezember 1804 kostete der Scheffel Korn bereits 7 Thaler, aus welchem Grunde der Rath seinen Subalternbeamten eine Gehaltszulage von 8–20 Thalern und je 1 Scheffel Korn von dem Leubnitzer Amtsgetreideboden zuwies[5]. Zur Verhütung von Unterschleif erließ der Kurfürst eine strenge Verordnung für Fuhrleute, die Getreide von auswärts in das Land führten und dabei fremde Territorien berührten. Die Fuhrleute mußten sich mit Pässen versehen, diese genau visiren lassen und nach Vorschrift wieder zurückliefern[6]. Im Mai 1805 war der Scheffel Korn bereits auf 9 Thaler gestiegen, und am 22. trat eine Kommission zusammen, um über die Mittel zur Abwehr der Nothlage zu berathen[7]. Die Kommission stimmte darin überein, daß die Ursache der Theuerung zu suchen sei in der Ausfuhr des Getreides nach Böhmen und Schlesien, in dem in der Lausitz eingetretenen großen Mangel und in dem Aufkauf in Dresden und Umgebung durch die mit Schiebeböcken aus der Lausitz kommenden Leute. Um die Stadt vor weiterem Mangel zu bewahren und um Ruhe und Sicherheit zu erhalten, wurde verordnet: Jeden Mittwoch sollte eine Getreiderevision bei den Bäckern und in den Mühlen stattfinden[8]; es sollte mit aller Strenge auf die Bestimmung über das Einhalten der 3 Sonnenscheine gewacht und die Vorräthe, die in Dresden auf Böden in den Häusern lagerten, versiegelt werden, damit ein Verkaufen an Fremde, die nicht in Dresden wohnten, ohne vorgängige Legitimation vermieden würde. Die Bäcker mußten täglich das von ihnen verbackene Quantum dem Oberältesten der Innung angeben, der seinerseits wieder dem Rathe zu berichten hatte. Das Ausfuhrverbot nach Böhmen und Schlesien wurde noch dadurch verschärft, daß man den Cordon an der Grenze durch kurfürstliche Jagdbediente verstärkte. Vorherrschend war der Grundsatz, mit Hinweis auf die Marktordnung von 1603, daß an niemanden etwas verabfolgt werde, der nicht durch obrigkeitliche Attestate oder Pässe bescheinigen konnte, daß er das zu erholende Quantum zur eigenen Konsumtion gebrauche. – Für den Fall, daß die Polizeiaufseher nicht genügen sollten, um den Verkauf vor den Schlägen, auf den Gassen und Straßen, sowie vor den Thoren zu verhindern, wurden Kavalleriepatrouillen in Aussicht genommen. Man zog auch in Erwägung, ob nicht eine geringere Brodart, mit etwas Kleien vermischt, eingeführt werden könnte. Brodwaaren über 8 Groschen an Werth durften von einer Person nicht auf einmal aus Dresden ausgeführt werden[9].

Die Stände der Oberlausitz hatten in Dresden mehrere Niederlagen, wo für sie Getreide in plombirten Säcken aufbewahrt stand. Es wurde nunmehr nur dann erlaubt, Getreide in die Lausitz zu führen, wenn Zeugnisse und Pässe von der betreffenden Behörde vorgelegt wurden[10]. Ein Bürger aus Bautzen hatte 300 Scheffel Getreide unter Siegel in Dresden liegen. Der dortige Bürgermeister bat am 27. Mai 1805 um die Erlaubniß zur sofortigen Versendung dieser 300 Scheffel und schilderte die Nothlage von Bautzen, wo es am 25. bereits zu den bedenklichsten Auftritten gekommen sei. Vermeintliche Aufkäufer von Getreide seien theils auf freiem Markte, theils in ihren Behausungen lebensgefährlich mißhandelt worden, es sei nöthig gewesen, Militär zu requiriren. Diese 300 Scheffel gebrauchten sie für die höchste Noth, sie seien nur für den Bedarf des nächsten Markttages bestimmt[11]. Am 27. Mai 1805 wurde auch die Ausfuhr von Brod aus Sachsen verboten, wobei dem Denunzianten, der eine Uebertretung zur Bestrafung brachte, unter Verschweigung


  1. C. XXXII. 46.
  2. C. XXXII. 57.
  3. C. XXXII. 57. Bl. 25.
  4. C. XXXI. 77. Bl. 2 und 9.
  5. C. XXXII. 90 o.
  6. C. XXXI. 77. Bl. 15.
  7. C. XXXI. 77.
  8. Die erste Revision ergab 25981/2 Scheffel Korn und 49581/2 Scheffel Weizen.
  9. C. XXXI. 77.
  10. C. XXXI. 77. Bl. 53.
  11. C. XXXI. 77. Bl. 12 flg.
Empfohlene Zitierweise:
Dr. Otto Richter (Hrsg.): Dresdner Geschichtsblätter Band 2 (1897 bis 1900). Wilhelm Baensch Dresden, Dresden 1897 bis 1900, Seite 230. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Dresdner_Geschichtsbl%C3%A4tter_Zweiter_Band.pdf/233&oldid=- (Version vom 16.8.2024)