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IX. Jahrgang          1900          Nr. 1.


Von diesen Blättern erscheinen jährlich 4 Nummern im Umfange von 1½ bis 3 Bogen. Bestellpreis für den Jahrgang 3 Mark. Die Vereinsmitglieder erhalten die Blätter unentgeltlich zugesandt.


Zur Geschichte der Lebensmittelversorgung der Stadt Dresden.
Von Robert Bruck.


I. Getreidehandel.

Inhalt: Getreidehändler Ordnung. Dorrathhaltung. Der proviantirung bei außerordentlichen Gelegenheiten. Ge treidemas. Stapelrechte. Branntweinbrennen und Poudre. Ausfuhrverbote, Nothjahre. Verordnungen zur Erleichterung des Derkehrs. Hunger- und Nothjahre 1771, 1722, 1804, 1805. Kommunbäckerei. Aufhebung der städtischen Abgaben und Errichtung einer Getreidebörse.

Wie bei den meisten deutschen Städten, kann auch bei Dresden, trotz seiner günstigen Lage am Elbstrome, von einem eigentlichen Getreidegroßhandel in früheren Jahrhunderten nicht gesprochen werden. Die Getreidepolitik der Fürsten war reine Konsumentenpolitik und und hinderte das Emporkommen eines bedeutenden Getreidehandels. Sie schützte das Interesse des städtischen Konsumenten durch Ausfuhrverbote, Zwang der Bauern, das Getreide auf den Markt zu bringen, Verbot des Zwischenhandels, Verbot des Verkaufs, Magazinirungszwang, Taxen und Marimalpreise. Gemäß dieser Politik der Fürsten war die städtische Getreidepolitik eine absolut absperrende. Das Hauptbestreben der Stadtobrigkeit war es, dem Bürger einen möglichst billigen und direkten Getreideeinkauf vom Bauern zu verschaffen.

Nur in den besten Erntejahren reichte das in Sachsen angebaute Getreide für das Bedürfniß seiner Bewohner aus. Sachsen war deshalb meistens auf die Zufuhr fremden Getreides angewiesen und bezog dieses namentlich aus Böhmen und der Mark.[1] Auch Rußland tritt als Getreidelieferant auf.

In Dresden, das keinen wesentlichen Getreidehandel trieb, stand stets der Kurfürst und der Rath auf Seiten der Bürger gegen die wenig zahlreichen Getreidehändler, die auf jede Weise unterdrückt und deren Handelsbetrieb fast zu allen Zeiten einseitig zu Gunsten der Stadt ausgenützt wurde. Man muß sich wundern, daß es überhaupt Leute gab, die trotz alledem diesen Getreidehandel betrieben. Es fann nur die eine Erklärung dafür gefunden werden, daß der Gewinn zu gewissen Zeiten ein ganz enormer war.

Es war den Bauern, die Getreide zur Stadt brachten, nach der Willkür vom 3. April 1553 verboten,


Empfohlene Zitierweise:
Dr. Otto Richter (Hrsg.): Dresdner Geschichtsblätter Band 2 (1897 bis 1900). Wilhelm Baensch Dresden, Dresden 1897 bis 1900, Seite 217. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Dresdner_Geschichtsbl%C3%A4tter_Zweiter_Band.pdf/220&oldid=- (Version vom 29.6.2024)
  1. Da die Regenten der Krone von Böhmen die Ausfuhr nach Sachsen verboten, viele aber dieses nicht wissend Waaren nach Böhmen führen und auf zu holendes Getreide Geld geben", durch dieses Ausfuhrverbot aber zu Schaden kommen, verbietet Herzog Georg 1531 bei „ernstlicher Straf“ die Ansfuhr nach Böhmen. – Patent Kaiser Ferdinands vom 10. Dezember 1558: Auf des Kurfürsten August Ansuchen wurde gestattet, daß 4000 Scheffel Gerste in Böhmen für das Markgrafthum Meißen aufgekauft und ausgeführt wurden. (Rathsakten C. XXXII. 90c.) – Extract des Getreides, was in diesem umstehenden 1709. Jahre vom 5. April bis 4. September ist angebracht worden, als: 5985 Scheffel Weizen, 2267 Korn, 9905 Gerste, 49 Erbsen, 7 Hafer, 18213 Scheffel Getreide. Dieses Getreide ist alles aus der Prettinischen, Mühlberg- und Strehlischen Pflege geholt und anher geschafft worden. Ferner: 3650 Scheffel Hofhafer und 2172 Scheffel Edelmannsgetreide. (Raths. aften C. XXXI. 15 Bl. 27.)