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vom Regen oder der Nacht überfallene Fußwanderer ein Obdach. Der Gastwirth des nahe gelegenen Dorfes Klotsche hatte das Recht, während der Sommermonate diese Anstalt zu errichten[1]. Dieser Schenkhübel hatte ein eigenthümliches, unserm Culturkreise fremdartiges Ansehen, und wenn Wagen und Pferde davor standen, würde für einen Wouvermann das Ganze ein erwünschter Gegenstand der Darstellung gewesen seyn“ (II. S. 50). Auf eine ähnliche Einrichtung wollten die Viertelsmeister und Deputierten der brauenden Bürgerschaft zu Neu- und Alt-Dresden vermutlich Hecht beschränken oder sie wollten ihm den Schankbetrieb überhaupt untersagen – genug, man hätte vielleicht Nachsicht geübt, wenn Hecht in seinem Weinbergshause Dresdner Bier geschenkt hätte; ein Bierkretzschmar mit fremdem Bier aber stritt wider die Gerechtsame der ehedem eifrig bewachten „Biermeile“, des Bierzwangs, welchen die Stadt über die Orte im Umkreise von einer Meile übte. Im Ratsarchiv befindet sich ein Bericht des Dresdner Bieraufsehers Karl Gottfried Grahl, die Schenken an der Heide betreffend, vom 1. April 1728: „Nachdem ich befunden, daß in der sogenannten Lohschenke[2] Lauser und ander frembd Bier verzapfet wird, im Weißen Hirsch Ostrauer Bier befunden, in Boxdorf kein Bier gewesen, im Wilden Mann am Trachenberge nur Stadtbier befunden, in Hechts Weinberge Oberwarter und und ander frembd Bier annoch verzapft wird, als habe solches E. E. Hoch- und Wohlweisen Rath gehorsamst denunziren sollen“[3].

Die Folge war, daß die Viertelsmeister, welche gegen den kurfürstlichen Förster nicht selbst einschreiten konnten, sich beschwerdeführend an das Amt Dresden und (worauf es vermutlich von Anfang an abgesehen war) an den Kurfürsten selbst wandten. Hecht verteidigte sich neben seiner Berufung auf die Schenkhübelgerechtigkeit, welche ihm „pro parte salarii“ zugesprochen worden sei, mit einem Einwand, der die Dresdner Braubürgerschaft in höchlichste Entrüstung bringen mußte: er brachte vor, daß ihm das Dresdner Bier unzuträglich sei und daß er fremdes Bier seiner Gesundheit wegen, wie es später heißt, auf Anraten des Medicus, habe einlegen müssen. Wie auch das Dresdner Bier jener Zeit beschaffen sein mochte, eine solche Behauptung vonseiten eines Försters wurde als eine „kahle excuse“ und Ungehörigkeit befunden, es wurde erhärtet, daß das Dresdner Bier „dergestalt beschaffen sei, daß es viele 1000 so vornehme als andere Personen trinken und über Ungesundheit, die sie davon bekämen, nicht klagen“. Hecht mußte, nachdem er zuletzt sich sogar hatte vorwerfen lassen müssen, daß er „das Licht gescheut“, zu den Akten erklären, „daß er seine Erben und folgende Besitzer auf seinem an der Moritzburger Straße ohnweit der Jeßnitz-Pfütze gelegenen und vor einigen Jahren wieder neu aufgebauten Weinbergshause, solange nicht a Serenessimo allergnädigste Konzession erlanget würde, zu keiner Zeit fremdes Bier einlegen, verzapfen und darzu Gäste setzen“, auch die aufgelaufenen Kosten erstatten wolle, „in Hoffnung, es würden die Herren Viertelsmeister auf diese seine Erklärung nunmehro zufrieden[WS 1] sein und die erhobene Klage hinwiederum renunzieren“. Wir erfahren aus den Akten nicht, ob Hecht nun für seine Person gänzlich auf den Biergenuß verzichtet habe, jedenfalls war er noch lange Zeit rüstig tätig. Er erwarb z. B. 1739 für sich selbst ein wüstes Flecklein[4], wie er auch wohl bei den Versuchen, den sogenannten Sand urbar zu machen[5], amtlich mitgewirkt hat.

Der Hechtsche Weinberg, dessen Weinbergshaus 1800[6] von einem Herrn von Reitzenstein herrschaftlich umgebaut wurde, gelangte 1802 in den Besitz des kurfürstlichen Hofjägers Christian Friedrich Mendte[7]. Bei dieser Gelegenheit erfahren wir noch einmal die ganze Geschichte des heute in städtischem Besitz befindlichen Grundstücks, seit Wolff von Werthern 1658 um seine Erweiterung nachgesucht hatte[8]. Von Mendte ging das Grundstüd 1806 an den Oberpostmeister Richter über. Nach Richter besaß es der Hofbuchdrucker Meinhold und dessen Witwe.

(Über die weitere Geschichte des Grundstücks siehe Bernhard Stiehler: Aus der Vergangenheit der Kinderbesserungsanstalt „Marienhof“, Dresden 1888, S. 34.)

Alle diese größeren Winzereien und Weinbergsgüter in den Trachenbergen waren ehedem von ihren Eigentümern nur zu Zeiten und nur zum Vergnügen bewohnt. Die Besitzer führten ihre Lasten an das Amt Dresden ab, im übrigen hatten sie für ihre Person weder mit der Kirchfahrt der Gegend (Kaditz) noch mit dem Schulsprengel (Pieschen) daselbst zu tun, sie waren samt ihrer Familie anderwärts eingepfarrt und eingeschult.


  1. Bereits in Öders Karte (Anm. 2) findet sich ein „Bierschank“ an der Stelle des Schenkhübels eingetragen. Das Schenkgut zu Klotzsche selbst war früher im Besitz von Forstleuten: 1633 vertauschte es der Forst-Pirsch- und Wildmeister Zschimmer gegen das Vorwerk Keselberg (jetzt Augutusberg) bei Nossen (Knauth, Alt-Zellische Chronik IV, S. 36).
  2. Intraden 1759/60 Bl. 16 G. Loh-Schenke, izo der weiße Adler (hinter dem weißen Hirsch).
  3. Ratsarchiv H. XV. 23 h.
  4. Coll. Schmid XXXII.
  5. Dresdner Geschichtsblätter 1896. S. 240.
  6. Extrakt aus den Pieschner Grund- und Hypothekenakten.
  7. Pieschner Kaufbuch 1759 Bl. 629.
  8. Die Hutung und „Laubsamble“, welche Wolf v. Werthern „zwischen dem Langen- und Diebsweg“ hinter dem alten Trachenberg nachgesucht hatte, wurde den Intraden zufolge später zugeteilt: die Hälfte erwarb der nachmals Zechische Weinberg.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: zuzufrieden
Empfohlene Zitierweise:
Dr. Otto Richter (Hrsg.): Dresdner Geschichtsblätter Band 4 (1905 bis 1908). Wilhelm Baensch Dresden, Dresden 1905 bis 1908, Seite 35. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Dresdner_Geschichtsbl%C3%A4tter_Vierter_Band.pdf/38&oldid=- (Version vom 4.12.2024)