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am Kuhschwanzwege, von dem bekannten Waldwege in der Dresdner Haide. Seit 1858 heißt sie Forststraße. Die Lößnitzstraße und die Katharinenstraße erhielten 1842 ihre Namen und sind beide erst um diese Zeit bebaut worden; 1839 sind sie noch namenlose Straßen. An der Katharinenstraße scheint aber schon 1839 ein Grundstück angelegt gewesen zu sein. Die Georgenstraße heißt so seit 1839, 1837 aber noch Elbweg. Vor 1839 hieß die Hospitalstraße Kasernenstraße, die Antonstraße Hauptallee, die Theresienstraße zum Theil Schanzenweg, zum Theil an der Ringmauer, die Karolinenstraße Mittelallee. Die Hellerstraße hieß vor 1839 der Leichenweg. Der Hainweg erhielt seinen Namen 1840[1].

Der Neue Anbau war seit seiner Entstehung als eine Amtsgemeinde, d. h. einer Dorfgemeinde gleich, betrachtet worden. Im September des Jahres 1830 suchten nun die Bewohner um Verleihung städtischer Gerechtsame nach und baten, ihnen dieselben in der gleichen Weise zu gewähren, wie dies bei Friedrichstadt und den andern vorstädtischen Gemeinden der Fall sei. Der Neue Anbau zählte damals bereits 354 Häuser und zwar 233 unter Amts- und 121 unter Ratsjurisdiktion[2]. Sie führten in diesem Gesuche an, daß in dem Abgabensystem die größte Verschiedenheit herrsche, da die Häuser unter ganz verschiedenen Verhältnissen entstanden seien und einige in manchen Beziehungen zur Stadt, in andern wieder zum Land gerechnet würden. Viele Einrichtungen, z. B. Straßenbeleuchtung, Pflastern der Straßen etc. seien gänzlich unterblieben, auch hätten sie keine Gewerbe einer Stadt, während die Lage unmittelbar vor den Thoren ihnen alle Vortheile entzöge, welche die Dorfbewohner genössen, da das Leben so theuer sei wie in der Stadt selbst. Zugleich schlugen sie vor, dem neuen Stadttheil den Namen Augustusstadt zu verleihen, da die größte Zahl der Häuser unter der Regierung des verstorbenen Königs Friedrich August entstanden sei; später, im Jahre 1834, wurde der Wunsch ausgesprochen, die neue Vorstadt Antonstadt zu nennen. Hinsichtlich der Gewerbe ist die Angabe nicht ganz richtig, denn es gab, wie ein deshalb aufgestelltes Verzeichniß nachweist, eine große Anzahl Handel und Gewerbe treibender Personen auf dem Neuen Anbau, z. B. 8 Brodbäcker, 2 Hufschmiede, 1 Korbmacher, 1 Instrumentenmacher, 1 Nagelschmied, 1 Weinhändler, 1 Apotheker, 1 Wollhändler, 5 Gastwirthe, 15 Schänk- und Speisewirthe, 2 Seifensieder, 1 Seiler, 1 Schuhmacher, 1 Tischler, 25 Victualienhändler u. s. w. Es war zwar wegen des Treibens von Gewerben vom Stadtrath Beschwerde geführt, in den darauf erlassenen Befehlen aber verordnet worden, daß es bei der bisherigen Observanz bewenden und die Leute an Treibung ihres Gewerbes nicht behindert werden sollten. Der vom Ober-Accis- und Gleits-Kommissar zu Dresden wegen des Gesuches erstattete Bericht lautete dahin: weil fast ein Drittheil der Häuser und Plätze auf den Demolitionsräumen gelegen und bereits der Konsumtionsaccise unterworfen worden, der übrige größere Theil von Häusern aber der Stadt nahe gelegen und mit einer Anzahl gewerbtreibender Personen angefüllt sei, so verdiene das Gesuch allerhöchste Berücksichtigung, dessen Gewährung aber möge bis nach Einführung eines neuen Abgabensystems, welches das platte Land mit den Städten einigermaßen gleichsetzen könnte, anstehen, alsdann aber der Neue Anbau einer Gerichtsbarkeit unterworfen, im Steuerfuße wie Friedrichstadt behandelt und seinen Bewohnern städtische Gerechtsame bewilligt werden, jedoch unter dem Vorbehalt, daß keine anderen als die zu den städtischen Handels- und anderen Innungen der Hauptstadt gehörten, daselbst Handel und Gewerbe treiben sollten[3]. Die Einverleibung selbst erfolgte erst 1832. Der Rath erließ unterm 1. April desselben Jahres im Dresdner Anzeiger die diesbezügliche Bekanntmachung mit dem Bemerken, daß dem neuen Stadttheile der Name Antonstadt beigelegt werde. Da jedoch noch über verschiedene Gegenstände Verhandlungen schwebten, so erfolgte erst am 21. Mai 1836 der Abschluß des Rezesses, nach welchem der besondere Gemeindeverband des Neuen Anbaues aufhörte und der Stadtkommun einverleibt wurde, die besonderen Kassen in Wegfall kamen und die Gerichtspersonen aufhörten als Gemeindebeamten zu fungiren. Das Vermögen ging auf die Stadtkasse über und die Bewohner erhielten, soweit sie nach den Bestimmungen der Städteordnung dazu verpflichtet und befähigt waren, das Bürgerrecht innerhalb dreimonatlicher Frist unentgeltlich[4]. Von dieser Zeit an bildet die Antonstadt mit der Stadt Dresden ein Ganzes.

Der weitere Ausbau der Antonstadt, die Anlegung einer größeren Anzahl von Straßen, sowie von Vergnügungs- und gewerblichen Etablissements fällt in die neuere Zeit, ist zum großen Theile. unter den Augen der Jetztlebenden entstanden und gehört daher nicht mehr in den Rahmen dieser Darstellung.


  1. 1) Rathsakten F. VI. 81. vol. I. Bl. 7.
  2. Rep. LXII. Nr. 785. Bl. 1, 16.
  3. Rep. LXII. Nr. 785. Bl. 17 flg. Rep. XXXII. Dresden 10. Bl. 20.
  4. Rathsakten A. VI. 100. Bl. 70b, 79, 81, 93. Rathsakten A. VI. 118x. Bl. 9.
Empfohlene Zitierweise:
Dr. Otto Richter (Hrsg.): Dresdner Geschichtsblätter Band 1 (1892 bis 1896). Wilhelm Baensch Dresden, Dresden 1892–1896, Seite 249. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Dresdner_Geschichtsbl%C3%A4tter_Erster_Band.pdf/260&oldid=- (Version vom 10.5.2024)