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X. Jahrgang          1901          Nr. 4.


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Zur Geschichte der Familie Stübel.
Von Assessor Dr. Moritz Stübel.

Unter obigem Titel hat im sechsten Jahrgange dieser Zeitschrift (S. 25 ff.) Dr. Richter einen Aufsatz über die Familie Stübel veröffentlicht, der mir bei meinen Nachforschungen nach dieser Familie und ihren Schicksalen von großem Nutzen gewesen ist. Gern komme ich der Aufforderung Dr. Richters nach, in diesen Blättern einiges mitzutheilen, worin ich zu andern Ergebnissen gelangt bin als er. Hauptsächlich betrifft dies die Herkunft der Familie.

Das älteste bisher nachweisbare Mitglied der Familie ist Andreas, im Dresdner Bürgerbuche am 23. Februar 1641 eingetragen als „Andreas Stubell von Oberndorff im Ambt Klebergk“; auf Grund dieses Eintrags nimmt Richter an, daß die Familie aus Bayern und zwar aus der Passauer Gegend stamme, wo noch jetzt mehrere Dörfer Namens Oberndorf und ein Dorf mit Schloß Kleeberg zu finden sind. Nach einer amtlichen Auskunft vom Königlichen Allgemeinen Reichsarchiv zu München hat es aber in Bayern ein Amt Kleeberg nicht gegeben, so daß sich also die Richter’sche Annahme, wenn anders der Eintrag im Dresdner Bürgerbuche richtig ist, nicht halten läßt.

Dieser Eintrag ist aber richtig: es hat ein Amt Kleeberg gegeben, zu diesem Amt hat ein Dorf Namens Oberndorf gehört und in diesem Dorfe ist, wie ich gleich vorausschicken will, ein Andreas Stübel geboren worden. Nur liegt das Amt Kleeberg nicht in Bayern, sondern im jetzigen Regierungsbezirk Wiesbaden, nicht weit von Wetzlar. Es gehörte zu den Besitzungen der Herren von Limburg (Linie Limburg-Ysenburg), war ursprünglich nicht unbedeutend, bestand aber, nachdem ein großer Theil an die Herren von Epstein abgetreten worden war, im fünfzehnten Jahrhundert nur noch aus vier Dörfern. Eines dieser Dörfer hieß Obersdorf, wurde aber später Oberndorf und, nachdem es im Jahre 1543 durch einen Brand fast ganz zerstört worden war, Brandoberndorf genannt; diesen Namen trägt es heute noch.

Im Kirchenbuche zu Brandoberndorf findet sich nun folgender Eintrag:

„Den 3. Dezember 1601 ist Andreas, Jakob Stiefels und Margarethas ehelicher Sohn getauft worden. Stunden zu Gevattern: Endreß Jung und Emtchen, Johannchen Reuters Hausfrau.“

Da wir wissen, daß der Dresdner Bürger Andreas Stubell im Jahre 1681 80 Jahre alt war (vergl. Richter a a. O. S. 27), so kann im Hinblick auf die Uebereinstimmung dieses Eintrags mit dem Eintrag im Dresdner Bürgerbuche kein Zweifel obwalten, daß es der Dresdner Bürger ist, dessen Taufeintrag im Brandoberndorfer Kirchenbuche erhalten ist.

Allerdings ist die Schreibweise des Familiennamens verschieden. Daraus braucht jedoch keinerlei Bedenken dagegen hergeleitet zu werden, daß beide Einträge dieselbe Person betreffen. Diese Verschiedenheit erklärt sich vielmehr sehr einfach aus der damals herrschenden Sitte, den Namen so zu schreiben, wie er ausgesprochen wurde, und da es damals keine Regeln der Rechtschreibung gab, so ist es natürlich, daß selbst die Schreibung der Familiennamen eine ziemlich willkürliche war und nach Wohnort und Zeit des Schreibers verschieden ausfiel. Nun hat vielleicht der alte Andreas Stübel, möglicherweise zu seinem Kummer, die Erfahrung


Empfohlene Zitierweise:
Dr. Otto Richter (Hrsg.): Dresdner Geschichtsblätter Band 3 (1901 bis 1904). Wilhelm Baensch Dresden, Dresden 1901 bis 1904, Seite 61. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Dresdner_Geschichtsbl%C3%A4tter_Dritter_Band.pdf/67&oldid=- (Version vom 29.8.2024)