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Die alte Walkmühle, welche zwei Mahlgänge enthielt, wurde nun abgebrochen und an ihrer Stelle die Hofmühle mit 16 Gängen aufgeführt. Der Bau, welcher den 12. März 1569 begann und den 8. September 1571 völlig beendet war, beanspruchte außer den Frohndiensten der Amtsunterthanen mit Pferden und mit der Hand und dem aus den kurfürstlichen Waldungen gelieferten Holze eine Geldsumme von 8336 Gulden 6 Groschen 11 Pfennigen.

Sobald der Bau der Hofmühle in Angriff genommen war, wurde in deren Interesse für eine Anzahl Dresdner Amtsdörfer vom Landesherrn der erst in den vierziger Jahren des 19. Jahrhunderts aufgehobene Mahl zwang eingeführt, d. h. die Verpflichtung, nach welcher die Besitzer kleinerer Grundstücke ihren gesammten Mehl- und Schrotbedarf, die der größeren nach Verhältniß ihres Besitzes wenigstens eine bestimmte Scheffelzahl von Getreide in der Plauenschen Hofmühle mahlen lassen mußten. Unterm 6. April 1569 nämlich schrieb Kurfürst August an den Schöffer zu Dresden: „Wir befehlen Dir hiermit, Du wollest den Einwohnern der Dörfer disfeit der Elben, so mit der Obrigkeit in unser Ampt Dresden gehorig, bei einer namhaftigen Pene auflegen, sich fort des Mahlwerks des Gedreidichs, so sie vor ihre Haushlatung bedurftig oder uf feilen Kauf verbacken, bei niemandes Anders denn in unseren Amptes und den neuen ausgekauften Mohlen alhier zu Dresden und Plauen zu erholen, auch dem Amptslandtknecht befehlen, Achtung darauf zu geben, daß solchen also folge geschehen möge; ob aber an einen oder mehr Ungehorsam befunden, dasselbe durch geburliche Amptsmittel abwenden“.

Was dem Kurfürsten August die Einführung des der Plauenschen Hofmühle zu gute gehenden Mahlzwanges sehr erleichterte, war der Umstand, daß bereits eine nicht unbeträchtliche Zahl Landleute aus der näheren wie weiteren Umgegend Dresdens in Plauen mahlen ließen. Hier bestanden nämlich damals feit gar weit über Menschengedenken" auf dem Gebiete des nachmaligen Reisewitz'schen Grundstücks zwei Mühlen von je vier und drei Mahlgängen mit Oelschlag, deren Besitzer Donat und Matthes Moses laut eines vom Kurfürstlichen Landrentmeister eingeforderten Verzeichnisses aus 31 Dörfern 206 ständige Mahlgäste hatten. Dieselben wurden durch kurfürstlichen Befehl zwangsweise in die Hofmühle gewiesen, Donat und Matthes Moses aber, die natürlich wegen mangelnder Aufträge den Betrieb auf ihren beiden Mühlen einstellen mußten, durch Ueberlassung der beiden Amtsmühlen in Tharandt vom Landesherrn entschädigt.

Nach ihrer Fertigstellung ging die Hofmühle in die Hände eines Pächters über, welcher verpflichtet war, den Bestimmungen der Mühlenordnung gewissenhaft nachzukommen. Er hatte unter anderem, einem damals in kurfürstlichen Mühlen üblichen Gebrauche zufolge, für die Hofhaltung jährlich eine Anzahl Schweine zu mästen, durfte aber auch an seine Mahlgäste Bier verabfolgen, das aus bestimmt vorgeschriebenen Brauhäusern entnommen werden mußte. Ferner lag es dem Pachtmüller gegen eine festgesetzte Geldentschädigung ob, das zu mahlende Getreide aus der Residenz abzuholen, aber auch das fertige Mehl wieder dahin zurück zu fahren.

Zur Instandhaltung der viel benutzten Geschirre und zur Anfertigung verschiedener neuer und zur Wieder- herstellung gebrauchter eiserner Mühlentheile war eine Schmiede dringend nöthig. Sie mußte natürlich in nächster Nähe der Mühle liegen und ist jedenfalls mit dieser selbst, aber nicht auf furfürstliche Kosten, errichtet worden. 1578 geschieht ihrer zum ersten Male Erwähnung. Am Sonntag Quasimodogeniti des genannten Jahres nämlich verkaufte der erste Besitzer der Schmiede, Georg Weidner, sein „an der Weißeritz bei der Hofmühle“ gelegenes Grundstück mit allem Schmiedezeug, wie es steht und liegt", für 250 Gulden an seinen Sohn Georg. Als dieser gestorben war, ging die Schmiede den 29. Mai 1608 für 340 Gulden in den Besitz von Nickel Hasse über, und ist sie bis zu ihrem 1878 erfolgten Abbruch immer in Privathänden geblieben.

Bei der großen Zahl der ihm zugewiesenen Mahlgäste hatte der Pachter der Hofmühle immer ausreichend zu thun. In letzterer wurden laut Ertragsverzeichniß von Michaelis 1584 bis dahin 1588 insgesammt 7252¼, Scheffel Mehl und Kleie gemahlen. Wenn in den folgenden vier Jahren das Ergebniß um 891 Scheffel geringer war, so lag dies an einem Verschulden des Hofmüllers und des Mühlenvogtes, während den Minder- ertrag des Jahres 1593 ein störendes Naturereigniß verursachte. Aus einem vom 24. Juli datirenden Bericht des Hausmarschalls Heinrich von Eckhartsberg, dem die kurfürstlichen Mühlen unterstellt waren, erfährt man, daß ein sommerliches Hochwasser nicht nur den Mühlgraben, sondern auch das 1569 angelegte Weißeritzwehr beim Forsthause auf 80 Ellen von Grund aus zerstört und die Hofmühle zum Stillstande gebracht hatte. Weil der Wehrbau bis zum Eintritt des Winters unmöglich fertig zu stellen war, die Hofmühle aber keinesfalls lange unbenutzt bleiben sollte, erbat der genannte Hausmarschall die Genehmigung dazu, daß oberhalb des vernichteten Wehres ein wüster Graben" angelegt und dabei ein „verlorener Damm“ geschlagen werden dürfe, um so das Wasser aus der Weißeritz so lange auf die Hofmühle leiten zu können, bis das neue Wehr fertig sei. Diese Anlage erwies sich um so nöthiger, als die „ganzen Wasser, so aus dem Plauenschen Mühlgraben ins Schloß und in die Stadt führten, gar ausblieben, welcherhalben zu Hof, auch unter der Bürgerschaft am Wasser große Klage ist, von Feuersgefahr zu schweigen“. Der Zeugmeister hatte die Dammanlage auf 300 Gulden veranschlagt und

Empfohlene Zitierweise:
Dr. Otto Richter (Hrsg.): Dresdner Geschichtsblätter Band 3 (1901 bis 1904). Wilhelm Baensch Dresden, Dresden 1901 bis 1904, Seite 29. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Dresdner_Geschichtsbl%C3%A4tter_Dritter_Band.pdf/32&oldid=- (Version vom 9.8.2024)