über diesen Tag hinaus fortgesetzt worden ist, läßt sich urtheil, das auf Turnows Beziehungen zu Drändorff
nicht erkennen.
stark Bezug nimmt, ist unter dem 3. April 1426 aus-
gestellt und jedenfalls sehr kurz darauf vollzogen worden.
Das Urtheil lautete, da Drändorff jedweden Wider
ruf ablehnte, selbstverständlich verdammend. Es liegt
uns in seiner ganzen Ausführlichkeit vor und wird
Drändorff etwa am 15. februar verkündet worden sein.
Am 17. hat er dann den feuertod erlitten.
bei Dresden.
Don Bürgerschul Oberlehrer Adolf Hantzsch.
Das Verfahren war eigentlich nicht vollkommen Bur Geschichte der Hofmühle in Plauen
rechtsbeständig, und dessen sind sich die Mitglieder des
Gerichtshofs wohl bewußt gewesen. Nach den be
stehenden kirchlichen Vorschriften durfte ein bischöfliches
Gericht das Endurtheil in einer solchen Sache nur mit
Genehmigung des vom Papst für die betreffende, also
in diesem Falle für die Mainzer Erzdiöcese bestellten
Inquisitors fällen. Diese zu erlangen ist aber hier
entweder gar nicht versucht worden, oder sie wurde
wenigstens nicht abgewartet. Die im Tert des Urtheils
dafür gegebene Erklärung ist sehr fragwürdiger Natur.
Um so einleuchtender wirkt der ausführliche Hinweis
auf die große Gefahr, die der Rechtgläubigkeit durch
die Verbreitung der wiclifitischen und husitischen Kehe
reien drohe, auf die verwüstenden Ausbrüche der Husiten
aus Böhmen und darauf, daß Drändorff verkündigt
habe, demnächst werde eine große Verfolgung über die
Prälaten kommen.
Unter den Grundstücken unseres Vorortes Plauen
nimmt schon durch ihr Alter die sogenannte Hofmühle
eine besonders hervorragende Stellung ein, und es ist
gewiß auch für die Einwohner Dresdens nicht ohne
Intereffe, die Schicksale des erwähnten Grundstückes durch
mehrere Jahrhunderte hindurch zu verfolgen.
Daß der fall doch viel zu denken gab, beweist
eine merkwürdige Thatsache. Auf Befehl des Kur
fürsten wurde alsbald an Papst Martin V. nach Rom
nicht nur ein Verzeichniß der Jrrlehren Drändorffs
gesandt, sondern es wurden daran auch drei Vorschläge
geknüpft. Erstens sei im Hinblick auf die drohende
Husitengefahr und im Interesse möglichster Beschleunigung
des Verfahrens gegen die Verbreiter von Jrrlehren
eine Abänderung der erwähnten Bestimmungen wegen
der Theilnahme der päpstlichen Jnquifitoren an diesem
Verfahren in Erwägung zu ziehen. Zweitens möchte
es räthlich sein, mindestens den Erzbischöfen und Uni-
versitäten ein authentisches Verzeichniß der in Konstanz
verdammten Lehren des Joh. Hus zukommen zu laffen.
Um endlich drittens dem Verlangen der Utraquisten
mit Erfolg entgegentreten zu können, empfehle es sich,
Nachforschungen darüber anzustellen, ob vielleicht bisher
nicht veröffentlichte Bestimmungen von Päpsten oder
allgemeinen Konzilien vorhanden seien, welche die Aus:
theilung des Heiligen Abendmahls nur unter einer Gestalt
ausdrücklich geböten.
Ueber den Erfolg dieser Anregungen ist nichts
bekannt. Das Verfahren gegen Peter Turnow hat
Bischof Raban von Speier in Dollmacht des päpst
lichen Inquisitors für die Mainzer Kirchenprovinz und
wesentlich langsamer, als dies in Heidelberg geschehen
war, zu Ende geführt. Der Verlauf des Prozesses
wird sonst sehr ähnlich gewesen sein. Das Verdammungs
Nach einigen Schriftstellern soll sie bereits im
14. Jahrhundert vorhanden gewesen und sehr früh in
den Besitz der Dresdner Tuchmacherinnung übergegangen
sein; den meisten anderen Quellen zufolge wäre sie erst
1520 angelegt worden. Auf Grund des vorhandenen
Aktenmaterials, auf dem auch die folgenden Mittheilungen
fußen, ist erwiesen, daß an der Stelle, welche noch heute
die Hofmühle einnimmt, schon vor 1568 eine Mühle ſtand,
nämlich die der Dresdner Tuchmacherinnung gehörige
Walkmühle, über deren Entstehung leider ebenso wenig
ein Nachweis ausfindig zu machen war, als über die
des Mühlgrabens. Kurfürst Auguſt wünschte, wohl weil
die bereits vorhandenen landesherrlichen Mühlen den
Bedarf an Mehl, namentlich in wafferarmen Zeiten, nicht
völlig deckten, in dem der Residenz nahe gelegenen Plauen
eine Hofmühle zu errichten und trat deshalb mit der
Tuchmacherinnung in Dresden wegen Erwerbung ihrer
Walfmühle in Unterhandlung. Da er sich bereit erklärte,
der genannten Innung nicht nur ein anderes Mühlen-
werk zur Anlegung einer Walfe zu verschaffen, sondern
auch noch 4000 Gulden baar herauszuzahlen, so kam es
unterm 25. Dezember 1568 zum Abschluß des Kaufver-
trages.
Sobald Kurfürst August das bisherige Eigenthum
der Tuchmacher in seinen Besitz gebracht hatte, kaufte er,
um der neu anzulegenden Mühle ausreichenden Raum zu
beschaffen, verschiedene anstoßende Parzellen, so laut Kaufs
brief vom 18. März 1569 von Paul Hennigs Erben
Haus, Garten und feld für 350 Gulden; den 4. Februar
des nächsten Jahres von der Gemeinde Plauen ein Stück
Ucker, so sie zur Weide gebraucht, welches zwischen der
Mühlwiese und dem neuen Mühlwehr gelegen", für
85 Gulden, von einem Plauenschen Einwohner, Michel
Wespe, ein Stück Ucker an dem Mühlfelde und dem
fels herum bis an das Wehr" für 115 Gülden.
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SL
Sächsische Landesbibliothek -
UB Staats- und Universitätsbibliothek Dresden
Dr. Otto Richter (Hrsg.): Dresdner Geschichtsblätter Band 3 (1901 bis 1904). Wilhelm Baensch Dresden, Dresden 1901 bis 1904, Seite 28. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Dresdner_Geschichtsbl%C3%A4tter_Dritter_Band.pdf/31&oldid=- (Version vom 8.8.2024)