besolden mußte, weil sich der Rath weigerte, den Schreiber, wie Krippendorf wünschte, als seinen Assistenten zu besstellen. Auch die von Krippendorf erbetene Vergütung von Schreib- und Mundationskosten wurde abgelehnt, indem durch Beschränkung und kürzere Fassung der von ihm eingereichten Vorträge und Beilagen an diesen Kosten sich sehr viel würde sparen lassen[1]. In der That waren die Vorträge und Berichte außerordentlich schwülstig und weitschweifig. Als Beweis möge nur angeführt sein der Schluß einer Eingabe, die er unter dem 30. April 1819 an den Brückenamtsverwalter Bürgermeister Dr. Herrmann richtete: „Nur diejenigen Empfindungen sind meinem Herzen theuer, und thun mir wohl, wenn ich mich nenne Ew. Wohlgeboren ganz gehorsamster Diener“[2].
Seine Verwaltung war aber für die Einnahme aus den Brückenzöllen außerordentlich ersprießlich. Seinem Eifer gelang es, die Einnahmen des ersten Jahres auf 1486 Thaler zu bringen, während im Jahre vorher nur 888 Thaler, also fast genau 600 Thaler weniger, eingekommen waren. Der Rath zeigte sich dafür dankbar, indem er bereits im März 1820 beschloß, dem Einnehmer außer seinen festen Dienstbezügen von jedem Thaler über eine jährliche Elbbrückenzolleinnahme von 1000 Thalern eine Tantième zu gewähren, und zwar von jedem Thaler bis 1500 Thaler 2, von jedem Thaler über 1500 Thaler aber 3 Groschen. Gleichzeitig wurde ihm auch die Verpflichtung zum Kehren des mittelsten Theils der Brücke abgenommen, womit freilich auch die dafür gewährte Vergütung von 4 Thaler jährlich wegfiel; dieser Verlust wurde aber durch die Tantième reichlich aufgewogen, umsomehr, als das Steigen des Verkehrs fortwährend anhielt. Der Rath hatte berechnet, daß Krippendorfs Bezüge durch Gewährung der Tantième, einschließlich seines Einkommens als Wagengeld und Niederlagseinnehmer, sich jährlich auf 524 Thaler Groschen stellen würden, eine für jene Zeit sehr ansehnliche Summe; seine Einnahmen stellten sich aber immer höher. Schon im Rechnungsjahre 1823–1824 hatten die Zolleinnahmen das zweite Tausend überschritten, 1824–1825 betrugen sie bereits 2546 Thaler und 1827–1828 sogar 2702 Thaler, so daß dem Einnehmer an Gehalt und Cantième 807 Thaler 23 Groschen 11 Pfennig zuflossen.[3]
In einem vom Rathe im Jahre 1830 an die Landesregierung erstatteten Berichte[4] wird dem Einnehmer Krippendorf nachgesagt eine auffällige Heftigkeit, sowie Mangel an Umssicht und Mäßigung im Benehmen. Da er überdies an der Höhe der Einnahmen durch den Bezug der Tantième ein persönliches Interesse hatte, so ist es begreiflich, daß vom Publikum sehr bald Beschwerden eingingen, namentlich da ja auch die Zollvergünstigungen für die Einheimischen, wie oben erwähnt, bedeutend ein geschränkt worden waren, was aber dem Publikum mangels einer amtlichen Veröffentlichung der Zollrolle nicht bekannt geworden war. Hierzu kam noch, daß gleichzeitig mit dem Brückenzoll auch Wagenpfennige und Niederlagsgelder, zu Zeiten auch Jahrmarktsgeleite erhoben wurden, ohne daß das Publikum sich klar zu machen im Stande war, wie sich die von ihm geforderten Beträge auf die Abgaben vertheilten. Die Beschwerden waren so zahlreich, daß 1822 ein eigener Aktenband angelegt wurde mit der Aufschrift: „Die wider den Brückenzoll-Einnehmer Krippendorf eingegangenen Beschwerden betreffend“[5]; doch erwiesen sie sich bei näherer Untersuchung mit Ausnahme eines einzigen Falles, in welchem er sich eine ungebührliche Forderung hatte zu schulden kommen lassen, als unbegründet[6].
Einzelne dieser Beschwerden kamen aber auch zur Kenntniß der Landesregierung, welche dadurch veranlaßt wurde, im Jahre 1825 die Anfertigung und den Anschlag eines gedruckten Brückenzolltarifs anheimzugeben. Krippendorf, zur gutachtlichen Auslassung aufgefordert, erklärte sich entschieden gegen diese Einrichtung, die er als unnöthig und nachtheilig bezeichnete, letzteres deshalb, weil es den Fuhrleuten beifallen könnte, ihre Pferde zu verlassen, um den Tarif zu studiren. Fast alle Kontribuenten, von denen ein sehr großer Theil wenig lesen und sich in solche Tabellen nicht finden könne, würden stehen bleiben und nun erst recht durch Unkenntniß zu Irrthümern verleitet werden; die Zollaufseher würden den Andrang von Menschen vor dem Zollhause nicht verhindern können, weil deren Entfernung zur Verhütung von Unglück als Vorwand, man wolle den Tarif nicht jeden sehen lassen, von vielen ausgelegt werden würde[7]; Merkwürdigerweise eignete sich der Rath diese Gründe an, indem er aus Verkehrsrücksichten gegen die Anheftung des gedruckten Tarifs sich erklärte und es für genügend hielt, daß derselbe in der Einnahme-Expedition angeschlagen sei; aber die Landesregierung blieb fest und der Tarif wurde gedruckt, damit aber auch jeder Weiterentwickelung im Wege der „Observanz“ ein Riegel vorgeschoben[8].
- ↑ A. XVIII. 20, Bl. 105.
- ↑ J. II. 20, Bl. 76b.
- ↑ A. XVIII. 20, Bl. 176.
- ↑ Ebenda Bl. 178.
- ↑ A. XVIII. 44.
- ↑ " " 20, Bl. 178b.
- ↑ " " 20, Bl. 90ff.
- ↑ Der Tarif enthielt 8 Sätze zu 2, 3, 4, 6 und 8 Pfennigen, 1 Groschen, 1 Groschen 6 Pfennigen und 2 Groschen, letztere für vierspännige Eastwagen, sowie Wagen mit Glätte und Farben, Am zahlreichsten waren die nach 6 Pfennig zu verzollenden Güter; es waren dies ein und zweispännige Wagen mit Bildhauer-, Drechsler-, Böttcher- und allem Nutzholz, langem Bauholz, Brettern, Dachspähnen, Erlenstangen, Heu, Hefen, Kraut, Kammmacherspähnen,
Dr. Otto Richter (Hrsg.): Dresdner Geschichtsblätter Band 3 (1901 bis 1904). Wilhelm Baensch Dresden, Dresden 1901 bis 1904, Seite 269. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Dresdner_Geschichtsbl%C3%A4tter_Dritter_Band.pdf/289&oldid=- (Version vom 8.11.2024)