Beschorner: Die Hoflößnitz bei Dresden ( gemeinfrei ab 2027)
Armbrustschießen in Torgau 1489.
Die Wehrhaftigkeit der deutschen Städtebürger wurde im Mittelalter in regelmäßigen Schießübungen gepflegt. Zur Erhöhung des Eifers der Schützen veranstaltete man, in der Regel wohl alljährlich, ein Schießfest, bei dem die Stadtobrigkeit die besten Leistungen mit Preisen auszeichnete. In Dresden hat ein solches „Vogelschießen“ nach Ausweis der Stadtrechnungen schon im Jahre 1440 stattgefunden. Von Zeit zu Zeit wurde der Rahmen dieser Bürgerfeste erweitert, indem man die Schützen der Nachbarstädte und bisweilen sogar weit entfernt liegender Orte zum Wettschießen einlud, wobei dann die Preise in der Hauptsache aus Geldeinlagen der Schützen selbst bestritten wurden. Gegen Ende des 15. Jahrhunderts, mit dem Rückgange der Turniere, begannen auch die Fürsten Schützenfeste zu veranstalten, an denen nun neben den Bürgern die Ritterschaft theilnahm. Eins der frühesten dieser höfischen Festschießen war es, als 1486 Markgraf Friedrich von Brandenburg die Nürnberger Schützen nach dem Schlosse Cadolzburg im Anspachischen einlud[1]. Drei Jahre später hielten die fürstlichen Brüder Kurfürst Friedrich ( „der Weise“) und Herzog Johann („der Beständige“) von Sachsen ein Armbrustschießen in Torgau ab und luden dazu unter anderen auch den Rath und die Schützen zu Dresden ein. Das im Dresdner Rathsarchive (Akten C. XXIII. 10b) noch aufbewahrte Ausschreiben vom 19. Juli 1489 ist dadurch bemerkenswerth, daß es eine genaue Schießordnung enthält, wie sie für diese frühe Zeit sonst wohl nicht, wenigstens nicht in Sachsen, erhalten ist. Die Schützen sollten Sonnabend den 22. August in Torgau eintreffen, das Schießen, mit 24 Schuß für jeden Theilnehmer, sollte am folgenden Sonntag beginnen und täglich von 9 bis 5 Uhr dauern. Es waren 13 Geldpreise zu 1 bis 16 Gulden ausgesetzt; den höchsten stifteten die Fürsten. Man schoß nach einer 140 Torgauische Ellen entfernten Wand mit einem Kreise, von dessen Form und Weite eine Zeichnung der Einladung beigefügt war, ebenso wie ein Faden von einer Torgauischen Elle Länge (nicht mehr vorhanden). Die benutzten Bolzen mußten mit dem Namen des Schützen von der Hand eines Notars bezeichnet sein. Ferner wurden genaue Vorschriften über Stellung und Armhaltung des Schützen gegeben und Strafbestimmungen gegen Zuwiderhandlungen erlassen. Den vereideten Zielern wurden mehrere Torgauer Rathsherren zur Aufsicht beigegeben, ein Ausschuß von 3 Rathsherren und 8 gewählten Vertrauensmännern der Schützen sollte
- ↑ A. Schultz, Deutsches Leben im 14. und 15. Jahrhundert II, 301.
Dr. Otto Richter (Hrsg.): Dresdner Geschichtsblätter Band 3 (1901 bis 1904). Wilhelm Baensch Dresden, Dresden 1901 bis 1904, Seite 226. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Dresdner_Geschichtsbl%C3%A4tter_Dritter_Band.pdf/246&oldid=- (Version vom 22.10.2024)