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Namen Stegmühle könnte sie davon geführt haben, daß sie dicht an dem über den Mühlgraben führenden Stege, der späteren steinernen Mühlhofbrücke an der Annenkirche, lag. Andere an dem Mühlgraben gelegene Mahlmühlen, als die Hof- und Bäckermühle, die Dammmühle, die Schmelzmühle und Kunadmühle werden um das Jahr 1568 und auch später nirgends erwähnt.

Die Dammmühle war eine weniger umfängliche Anlage. Sie bestand nur aus dem Mühlgebäude, worin auch der Müller seine Wohnung hatte, und einem Schirrhause und lag an der Stelle, welche seit 1875 die Teubner’sche Buchdruckerei in der Zwingerstraße einnimmt. Um 1773 war sie ziemlich von Grund aus neu erbaut worden[1] und im Jahre 1874 wurde sie abgebrochen.

Die Müller in den landesherrlichen Mühlen nahmen eine amtliche Stellung ein und erhielten Bestallungsurkunden. Der Hofmüller erhielt keine feste Besoldung, sondern den vierten Theil des Metzgetreides. Von allem Getreide nämlich, welches in der Hofmühle gemahlen wurde, auch von dem für die Hofhaltung, wurde anstatt baarer Bezahlung die sechzehnte Metze vom ungemahlenen Getreide als Entgelt für das Mahlen genommen, und dies bildete die Haupteinnahme der Mühle, die zu den Amtseinkünften gerechnet wurde. Das für den Hof nöthige Malz mußte der Müller unentgeltlich mahlen, wofür er im Winter, so lange für die Hofhaltung gebraut wurde, so viel Kofent erhielt, als er für sich und sein Gesinde brauchte. Das Malzmahlen für Private mußte dagegen bezahlt werden, und zwar hatten die Bürger von Neudresden 3 Groschen 6 Pfennige und die von Altendresden 4 Gr. 6 Pf. für jedes Malz zu entrichten; ein Malz wurde zu 32 Scheffeln gerechnet. Das Brennholz sowie das für die Mühle nöthige Schirrholz wurde dem Müller unentgeltlich aus dem Amte geliefert, denn er mußte die Mühle hinsichtlich des Werkes mit seinen Leuten selbst in Stand halten. Zu den Schmiedekosten für das in der Mühle nöthige Eisenwerk, sowie zu den Mühlsteinen und dem Beuteltuch hatte er den vierten Theil beizutragen. Die Mühlpferde, deren man im Sommer drei, im Winter wegen der Malzfuhren vier hatte, wurden auf Kosten des Amts unterhalten. Den Lohn für sein Gesinde mußte der Müller selbst bezahlen, doch bekam er zu Erhaltung zweier Wagenknechte wöchentlich je 5 Groschen aus dem Amte vergütet. Im 16. Jahrhundert bestand das Personal der Hofmühle aus 3 „Helferknechten“, 2 Mühlknechten, 3 Jungen und 3 Fuhrknechten. Gewöhnlich wurden in der Hofmühle jährlich 100 Schweine gemästet, die der Müller mit seinen Leuten zu versorgen hatte, wobei er das Futter an Kleie etc. aus der Mühle entnahm. Die Schweine wurden vom Amte angekauft und dem Müller übergeben. Von den gemästeten erhielt er anfänglich 10, später 4 vom Hundert für seine Mühe. Als Durchschnitt des Einkommens der Hofmühle werden in der Zeit von 1552 bis 1557 für ein Jahr angegeben: 259½ Scheffel Weizen zu je 18 Gr. = 77 Schock 51 Gr., 491 Scheffel Korn zu je 15 Gr. = 122 Schock 45 Gr., vom Malzmahlen 9 Schock 51 Gr. 5½, Pf., Schweinenutzung jährlich 90 Stück (nach Abzug der dem Müller verbliebenen 10 Stück) zu je 2 Schock 6 Gr. = 189 Schock Groschen.

Im Jahre 1568 versuchte man es, den Hofmüller gegen feste Besoldung anzustellen, kam aber bald wieder davon ab und kehrte zu der früheren Art der Vergütung zurück[2].

Aehnliche Verhältnisse wie bei der Hofmühle be standen auch bei der Dammmühle. Dieselbe hatte nur 4 Gänge. Der Müller erhielt ebenfalls den vierten Theil des Metzgetreides und mußte auch den vierten Theil zum Eisenwerk und den Mühlsteinen geben. Auch dort wurden Schweine gehalten, aber in geringerer Zahl als bei der Hofmühle. Der Dammmüller erhielt ebenfalls vier vom Hundert, und zwar wie es in der Bestallung heißt, nicht die besten und nicht die schlechtesten. Ferner bekam er 3 Schragen Feuerholz und 10 Scheffel „Mühlohß“ (ungebeuteltes Mehl, Abfall), welches darauf berechnet war, daß er zwei Kühe halten konnte. In der Bestallung des Dammmüllers wird gesagt, daß es den Mahlgästen gestattet sei, das Mahlen ihres Getreides auf Verlangen selbst zu besorgen und der Müller ihnen dies „neben gebührlicher Anrichtung der Mühle“ zu erlauben habe[3].

Nachdem in den Jahren 1568/69 mehrere Dresdener Mühlen von Seiten des Kurfürsten angekauft worden waren, wurde zur Aufsichtführung ein Mühlenvogt angestellt. Derselbe hatte die Kurfürstlichen Mahlmühlen vor Dresden und in Plauen, sowie die Schiffmühlen zu beaufsichtigen und darauf zu sehen, daß die Müller und ihr Gesinde sich nicht mehr anmaßten, als was ihnen berechtigter Weise zukam, daß die Mahlgäste nicht übervortheilt und nach Möglichkeit gefördert wurden, sowie daß diejenigen, welche verpflichtet waren, ihr Getreide in den Kurfürstlichen Mühlen mahlen zu lassen, sich nicht anderswohin damit wendeten. Er mußte deshalb wenigstens jede Woche ein Mal nebst dem Hegereiter die Straßen abreiten und die Mühlen besuchen. Nach der Mühlordnung von 1577 waren nämlich Neu- und Altendresden sammt den Vorstädten, und zwar die Hausgenossen sowohl als die Bäcker und


  1. Rep. XXVII. Dresden 116. Bl. 279 fg.
  2. Rep. XXVII. Gen. 17a. Bl. 229 fg., Dresden 153b. Bl. 27.
  3. Rep. XXVII. Dresden 10.
Empfohlene Zitierweise:
Dr. Otto Richter (Hrsg.): Dresdner Geschichtsblätter Band 3 (1901 bis 1904). Wilhelm Baensch Dresden, Dresden 1901 bis 1904, Seite 104. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Dresdner_Geschichtsbl%C3%A4tter_Dritter_Band.pdf/111&oldid=- (Version vom 29.8.2024)