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Kammersekretär Jenitz[1], der Kammermeister Hans Harrer, Dr. Crackau, Caspar von Schönberg zu Purschenstein, Wolf von Schönberg zu Maren und ein Seifert von Schönfeld. Die Grundstücke bestanden meist aus Haus und Garten und den erforderlichen Wirthschaftsgebäuden[2]. Die Besichtigung und Abschätzung dieser Grundstücke erfolgte durch Rochus von Lynar, den Landrentmeister Barthel Lauterbach, den Schösser Ludwig Kinast, die beiden Bürgermeister Hans Walter und Hans Kuhne, sowie „zwei Rathsfreunde“[3]. Es handelte sich um einige zwanzig Grundstücke, die in den Akten der Reihe nach aufgeführt werden. Das zuerst genannte, Franz Haußmanns Garten, wird als „an den Amtsbaumgarten“ anstoßend bezeichnet.

Außer der erwähnten Pulvermühle haben am Mühlgraben innerhalb der Wilsdruffer Vorstadt und bis nach dem Dorfe Plauen hinaus seit ältester Zeit eine große Anzahl Mühlen sich befunden. In den Verzeichnissen über die Einkünfte des Amtes Dresden vom Jahre 1378 werden 12 Mühlen „vor der Stadt“ erwähnt[4]. In Richters Verwaltungsgeschichte der Stadt Dresden sind (S. 29) auf Grund von Urkunden und Rechnungen folgende Mühlen namhaft gemacht: die Kernmühle (1391), die Krötenmühle „hinter dem Schlosse an der Weißeritz“, also an dem im Jahre 1573 verlegten Theile des Mühlgrabens (1440), die Dammmühle (1440), die Stegemühle (1455), die Winkelmühle (1478), die Kupfermühle (1497), die Schleifmühle (1497), die Spillemühle (1497), die Hadermühle (1504), die Papiermühle (1518), die Poliermühle am Fischersteige (1518), die Drahtmühle (1523) und die Hofmühle (1538). Nähere Nachrichten über den größten Theil dieser Mühlen, insbesondere über ihre Lage, fehlen, anscheinend sind es aber dieselben, welche 1378 erwähnt werden. Es sind zusammen, wenn, wie man annehmen kann, Hader und Papiermühle dasselbe ist, ebenfalls zwölf. Die Winkelmühle, auch Zeugmühle genannt, war in der Zeit zwischen 1520 und 1561 in landesherrlichen Besitz übergegangen und noch 1569 im Betrieb[5]. Die Spill- oder Spielmühle bestand schon 1554 nicht mehr. Der Raum, wo sie gestanden hatte, war bebaut worden, und der Zins von 2 Kapphähnen, den der Rath zu Dresden zu entrichten hatte, weggefallen[6]. In späterer Zeit werden nur noch die Hofmühle, die Dammmühle, die Papiermühle, die Kunadmühle und die Schmelzmühle erwähnt, da nur über diese nähere Nachrichten vorhanden sind.

Die Hofmühle, welche an der nach der Stadt zu gelegenen Seite des Mühlgrabens liegt, bestand aus dem Mühlengebäude, dem Wohnhaus, dem Stallgebäude und dem gegenüber am Eingange des Mühlgäßchens gelegenen sogenannten Schirrhause (jetzt Annenstraße 30), das zur Herstellung der für das Mühlwerk nöthigen Räder, Wellen etc., sowie zur Aufbewahrung des Holzes diente. Die der Hofmühle gegenüber an der andern Seite des Mühlgrabens liegende Bäckermühle, die schon 1568 diesen Namen führt, besaß einen großen bis zum Eingange der Kanalgasse reichenden Hofraum, in dem das jetzt noch vorhandene Schänkhaus, ein Stallgebäude, die Mühlenvogtei, das Zurichtehaus und das eigentliche Mühlgebäude ihren Platz hatten[7]. Zu welcher Zeit die Hofmühle entstanden oder vielleicht durch den Landesherrn erworben worden ist, ist nicht zu ersehen und ebensowenig findet sich eine Nachricht über die Erbauung oder den Ankauf der Bäckermühle, doch ist zu vermuthen, daß die letztere 1568 erworben worden ist: im Dezember dieses Jahres erkaufte Kurfürst August die dem Rath zu Dresden gehörigen beiden vor der Stadt an der Weißeritz gelegenen Mühlen für 6000 Gulden. In der darüber ausgefertigten Urkunde wird nur die Dammmühle mit Namen genannt, die andere nicht näher bezeichnet[8]. Es gewinnt den Anschein, als ob diese zweite die Bäckermühle gewesen sei, und daß sie früher den Namen Stegmühle geführt habe. Laut der Kaufsurkunde sind nämlich von der nicht näher bezeichneten Mühle 20 Scheffel Korn und 1 Gulden 3 Groschen zum Brückenamte zu entrichten, und genau dieselben Abgaben haften nach der Brückenamtsrechnung auf der Stegmühle. Da nun außer der letzteren nur die Winkelmühle, aber mit einer anders bezifferten Abgabe, in den Brückenamtsrechnungen vorkommt, so ist anzunehmen, daß unter der Bäckermühle, die in früherer Zeit mit diesem Namen nicht erwähnt wird, nur die Stegmühle zu verstehen sein kann [9]. Den


  1. Jenitz hatte den Platz 1556 vom Kurfürsten geschenkt erhalten und bebaut, doch war in der betr. Urkunde der Rückkauf bei etwaiger Erweiterung der Festungswerke vorbehalten worden. Das Grundstück lag „zwischen der Elbe und der Weißeritz“ beim alten Baumgarten und dem Ostravorwerke, also in der Gegend der späteren Schmelzmühle. Früher hatte sich an dieser Stelle ein Damm befunden, um das Wasser der Elbe bei Hochwasser vom Baumgarten abzuhalten. Es wird in der Vererbungsurkunde ausdrücklich hervorgehoben, daß das Grundstück außerhalb des Weichbildes liege. Seine eigentliche Wohnung hatte Jenitz in einem von ihm in der Kreuzstraße erbauten Hause, das auch eine Front nach der Frohngasse gehabt zu haben scheint (Cop. 222, Bl. 139, 168).
  2. Rep. XXII. Dresden 42, Bl. 2 fg., 20.
  3. Kammercop. 1571. Bl. 180, 408 b.
  4. Haug, Das kurf. Amt Dresden, S. 8 u. 17.
  5. Rep. VI, Gen. 9, Bl. 67 b. – Rep. XXIII. Dresden 74a. (Brückenamtsrechnung von 1519/20.) Bl. 7. – Rentcop. 1569. Bl. 481.
  6. Rentcop. 1554. BL 412b.
  7. Rep. XX. Dresden 299. Bl 1. 91. – Rep. XXVII. Dresden 153 b. Bl. 16.
  8. Rep. XXVII. Dresden 24. Bl. 42.
  9. Rep. XXIII, Dresden 73. (Brückenamtsrechnung 1493.)
Empfohlene Zitierweise:
Dr. Otto Richter (Hrsg.): Dresdner Geschichtsblätter Band 3 (1901 bis 1904). Wilhelm Baensch Dresden, Dresden 1901 bis 1904, Seite 103. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Dresdner_Geschichtsbl%C3%A4tter_Dritter_Band.pdf/110&oldid=- (Version vom 29.8.2024)