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Zweiter teil.
Wortlehre.

Erster abschnitt.
Das verbum.

Erstes kapitel.
Die formen der verba.
A) Allgemeingültiges und einteilung.
1. Genera, tempora, modi, numeri, personae, verbaladjectivum.

§ 346. Bei den verben werden, soweit es mit der jeweiligen bedeutung zu vereinbaren ist, zwei genera unterschieden, ein activum und ein passivum. Die air. deponentia sind bis auf eins, ńiədr̥ „ich wundre mich, möchte wissen“, geschwunden bezw. mit activen formen versehen worden, und dieses eine verbum scheint nur in der 1. pers. sing. ind. praes. vorzukommen.

§ 347. Das activum weist folgende tempora bezw. modi auf:

indicativus praesentis,
imperativus praesentis,
conjunctivus praesentis,
imperfectum,

futurum,
conditionalis,
perfectum.

Für das verbum substantivum tāĭm giebt es ausserdem noch ein präsens der gewohnheit. Dem passivum fehlen von diesen formen der imperativus und conjunctivus, für die der indicativus praesentis eintritt, und natürlich das auf das verbum substantivum beschränkte präsens der gewohnheit.

§ 348. Man unterscheidet zwei numeri, singularis und pluralis, sowie drei personen [abgesehen vom sing. imperativi activi, der nicht in der 1. person gebraucht wird], jedoch nur zum teil durch besondere verbalformen.

Empfohlene Zitierweise:
Franz Nikolaus Finck: Die araner mundart. N. G. Elwert’sche Verlagsbuchhandlung, Marburg 1899, Seite 134. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_araner_mundart.djvu/150&oldid=- (Version vom 18.7.2016)