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gerüht, daß die Königlich Griechische Regierung innerhalb der nächsten drei Jahre, sobald sie es für sachdienlich erachtet, in sämmtlichen ^egie..^ rungsbezirken des Königreichs Bayern eine Werbung von 3500 Soldaten und Gesreiten, dann den forderlichen Stabs-, Ober^ und Unteroffizieren und dem Stabs -Personale, nnter den in diesem Vertrage bezeichneten Bedingungen eröffnet.

Natürlich sind solgende Modisicationen des Vertrages oo1n 1.^ ^0-

vember 1832 in staatsrechtliche Krast getreten:

1. daß die in Bayern geworbenen Trnppen nicht dem ^lrt. ^ de^ Vertrages gemäß, als ein für sich bestehendes Gesammt-Eorps in den Griechischen Dienst treten, sondern dem Griechischen National- heere und zwar jedem Jnsanterie^Vataillon je zu zwei Eompagnien^ jedem Eavallerie-Regiment je zu zwei Escadrons und dem Artillerie- Eorps zu zwei Eompagnien einverleibt werden, dann

2. daß die Geworbenen sich, wie bies auch bei den mit Königl. Ve^ willigung in sonstige answärtige Kriegsdienste eintretenden Bayern der Fall ist, aus die Daner ihrer Eapitnlation den Normen und Gesetzen nnterworsen, welche für das Griechische Nationalheer bereits bestehen oder etwa künstig eingesührt werden.

Da nun die Griechische Regierung in Folge der oben erwähnten Be^ stimmungen eine nenerliche Werbung zu eröffnen gedenkt, und yiesnr als

ihren Werb-EOmmissär den Oberst im Königlich Griechischen Heere, Ritter

des K. K. Rnssischen Wladimir -Ordens 4. Klasse, Wilhelm v. Lesnire,

bevollmächtigt hat, so wird solches hiermit dnrch das gegenwärtige Patent

zu Jedermanns Wissenschast mit dem Anhange bekannt gemacht, daß auch

die gegenwärtige Werbung, nach den von der Königl. Griech. Regierung geäußerten Absichten, noch nicht bestimmt ist, den vollen vertragemäßig zulässigen Mannschasts-Betrag zu erreichen, und daß vorlänsig bloß München und Speyer als Werbeplätze erklärt sind. München den 14. Jnni 1833.

Ans Seiner Königlichen Majestät Allerhöchsten Beseht. Fürst v. Oettingen-Wallerstein.

Dnrch den Minister der Generalsekretär. Jn dessen Verhindernd der geheime Secretär. Stanbacher.

^ Reg.-Bt. s. d Königr. Bayern s. d. J. 18^3. Nr. 2.^. S. 73t ^ 732.

6. Erläuterung des Griechischeu Werbe-Vertrages. Staatsministerinm des Jnnern. Ans die Ansrage: ob die dnrch das Werbe -Patent vom 14. Jnni l. Jrs. knndgegebene zweite Modisication des Vertrages vom 1. November

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Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 187. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/631&oldid=- (Version vom 31.7.2018)