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32. Uebereinknnst zwischen der Krone Bayern nnd dem Groß^ herzogthnm Baden nber die Rektisteation des Rheinlands zwischen der Ansmtrndnng des Nenpsorzer-Dnrchstiches und der Ansmün- dnng des Frankenthaler Kanals, vom 14. November 1825.

Art. 1. Die Reklination des Rheinlands zwischen der Ansmün- dnng des Nenpsorzer Durchstiches und der Ansmündnng des Frankenthaler Kanals wird nach den Linien ansgeführt, welche in dem von den beider- seitigen zur Abschließung des gegenwärtigen Vertrages allerhöchst ermäch. tigten Eommiffarien unterschriebenen Plane eingetragen sind.

Art. 2. Die Krone Bayern übernimmt die Anssührnng aller der im badischen Gebiete ansgehobenen Durchstiche, daher

1. des Schröcker Durchstiches,.

2. " Linckenheimer "

3. " Dallenheimer "

4. " Rheinsheimer " .^r. I.

5. " " " .^r. 2.

6. " Rheinhanser "

7. " Angelhofer "

8. " Ketscher " ^. " Neckarauer "

Das Großherzogthum Badeu überuimmt die Aushebung aller der im bayerischen Gebiete auszusühreuden Dnrchstiche:^ daher 1. des Leimersheimer Durchstiches, ^. " Germersheimer "

3. " Mechtersheimer "

4. " Sp.eyerer "

5. " Otterstädter ^

6. " Altripper "

7. " Frieseuheimer "

Art. 3. Die Bewerkstelligung des in dem Vertrage vom 24. April 1817 über die Rektisieation des Rheinlanses zwischen Nenbnrg nnd Detter heim bereits zngestandenen Dnrchstiches über den sogenannten Fenchtkops nnd Böllenkops ans Großherzoglich Badischem Gebiete ersolgt ans Kosten der Königlich Bayerischen Staatskasse, sobald der von Seite Bayerns in möglichst kurzer Zeitstist herzustelleude, oberhalb gelegene Dnrchstich über den sogenannten Bremergrnnd den Thalweg abgenommen haben wird.

Art. 4. Die beiderseitigen Regiernngen machen sich verbindlich, ohne irgend eine Ansgleichnng der Kosten die in den Artikeln 2 nnd 3 über- nommene Ansgrabnng der Durchstiche nnd die Anlage der damit in Ver- bindnng stehenden beiderseitigen Leitdämme bewerkstelligen zn lassen nnd

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Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 105. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/353&oldid=- (Version vom 31.7.2018)