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derselben im Lande bleibt, oder nicht, von Einheimischen und Fremden gleichmäßig zu erlegen sind.

Die vorstehend bestimmte Freizügigkeit soll sich sowohl auf denjenigen Abschoß und auf dasjenige Abfahrtsgeld, welche in die beiderseitigen königlichen Kassen fließen würden, als auf denjenigen Abschoß und auf dasjenige Abfahrtsgeld erstrecken, welche sonst Individuen, Communen oder öffentliche Stiftungen zufallen möchten.

Die sämmtlichen in der gegenwärtigen Deklaration enthaltenen Bestimmungen treten von dem Tage der Auswechselung der gegenseitigen Deklarationen in Kraft, wobei die Abzugsfreiheit sich jedoch auf die noch pendenten Erbschafts-Fälle erstrecken soll, insoferne der Abschoß nicht bereits gesetzmäßig erhoben sein möchte.

Dessen zu Urkund ist gegenwärtige Deklaration auf Allerhöchst gedachter Seiner Majestät des Königs von Bayern allergnädigsten Befehl unter vorgedrucktem königlichen Insiegel angestellt worden.

So geschehen zu München den 10. September 1832.

Königlich Bayerisches Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern.


Die Auswechselung der vorstehenden Deklaration hat am 21. Januar 1833 stattgefunden und ist die Publikation mittels Bekanntmachung des königlich bayerische Ministeriums des königlichen Hauses und des Aeußern d. d. 1. Februar 1833 erfolgt.

Reg.-Bl. f. d. Königr. Bayern f. d. J. 1833. Nr. 8. S. 158-161.}}


18. Königliche Allerhöchste Ratification

des zwischen Bayern und Griechenland abgeschlossene Vertrages über gegenseitige Aufhebung des Heimfall- und Abzugsrechtes, der Nachsteuer und Auswanderungs-Gebühren.

Wir Ludwig
von Gottes Gnaden König von Bayern etc. etc.

Urkunden und fügen hiermit zu wissen:

Nachdem wir die Artikel eines durch Unsern Staatsminister Unsers königlichen Hauses und des Aeußern, Herrn Friedrich August Freiherrn von Gise, Großkreuz Unsers Civilverdienst-Ordens der bayerischen Krone, des k. k. österreichische St. Leopolds-Ordens, des kaiserlich russischen St. Alexander-Newsky-Ordens in Diamanten, des königl. preußischen rothen Adler-Ordens, und Commandeur des königlich niederländischen Löwen-Ordens, mit Herrn Alexander Maurocordato, Staatsrate im außerordentlichen

Dienste Seiner Majestät des Königs von Griechenland, Großkreuz

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Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 158. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/158&oldid=- (Version vom 1.1.2017)