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I. Abschnitt.
Süddeutsche Münz-Verträge.

1. Bekanntmachung, die zwischen den Königreichen Bayern und Württemberg, den Großherzogthümern Baden und Hessen, dem Herzogthum Nassau und der freien Stadt Frankfurt abgeschlossene Münz-Convention und deren Ratification betreffend.


Wir Ludwig,

von Gottes Gnaden König von Bayern etc. etc.,

urkunden und bekennen hiermit:

Wir haben von der Münz-Convention Einsicht genommen, welche am 25. August l. Jrs. zu München durch besonders dazu ernannte Bevollmächtigte unterzeichnet worden ist und welche also lautet:


Münz-Convention.

Die Königreiche Bayern und Württemberg, die Großherzogthümer Baden und Hessen, das Herzogthum Nassau und die freie Stadt Frankfurt von der Absicht geleitet, dem in ihren Ländern sich immer dringender kundgebenden Bedürfniß nach Münzen, welche zum Ersatz der viertel und halben Kronenthaler dienen können, so schnell als möglich abzuhelfen, und dabei zur Erleichterung und Sicherung des Verkehrs, nach gemeinschaftlich festgesetzten Principien zu verfahren, haben zu dem Ende Bevollmächtigte ernannt, welche, mit Rücksicht auf die Bestimmung des Art. 14 des allgemeinen Zollvereins-Vertrages und auf das General-Conferenz-Protokoll vom 6. Sept. 1830 über folgende Punkte übereingekommen sind:

Art. I. Das für alle süd- und norddeutsche Staaten des Zollvereines beabsichtigte Übereinkommen soll durch die gegenwärtige Convention in keiner Weise erschwert oder entfernt, sondern die jetzige Münz-Vereinbarung der süddeutschen Staaten so sehr als möglich annähernd an das Münzsystem der norddeutschen Staaten gebracht werden.

Art. II. Der im Süden des Zollvereins bereits bestehende Kronenthalerfuß soll, jedoch unter genauer Einhaltung des 24¼ Guldenfußes von allen contrahirenden Staaten als Münzfuß angenommen und bei den Ausmünzungen derjenigen Sorten, welche Gegenstand dieser Convention sind, in den süddeutschen Zollvereinsstaaten zum Grunde gelegt werde.

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 707. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/1151&oldid=- (Version vom 6.11.2018)