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Felder mit ungefähr 1094 Jauchert zum Jagdbezirk gegeben werden könnten, wo dem Hospital ebenfalls ¼ zugehöre und demselben deshalb ¼ aus dem Gesamtertrag daraus mit rund 32 fl (einschließlich des Lerchenfangs), also 8 fl zu entschädigen wären, daß weiters vor der Verpachtung die Ablösung der Jagdfrohnen nötig sei, welche die Gemeinden Steinheim, Woringen, Berg und Unterholzgünz bei Treibjagden zu leisten hätten und in Stellung von 60 Treibern, 1 zweispännigen und 1 vierspännigen Wagen bestünden, daß endlich die Einzelverpachtung dieses Gebietes bei der Verpachtung des ganzen Ungerhauser Reviers und besonders der Forstwartei Steinheim von schädlichem Einfluß sei, sich aber wohl behufs notwendiger Arrondierung der Eisenburger Jagd und Hintanhaltung unangenehmer Auftritte in der Folge nicht werde vermeiden lassen und beide Verpachtungen am vorteilhaftesten gleichzeitig zu geschehen hätten. – Dieses Gutachten sendet die Forstinspektion Kempten ohne Erinnerung an die Landesdirektion, welche ebenfalls einverstanden ist – womit wir diese Angelegenheit leider wieder unvollständig abschließen müssen.

Ob die alten lästigen Bedingungen des Haltens der Jagdhunde durch die Leibeigenen und Untertanen noch ins neue Jahrhundert herübergeschleppt wurden, ist dem Bearbeiter nicht bekannt geworden. Wenn, so hat jedenfalls 1808 damit aufgeräumt. Noch 1651 und in der renovierten Gerichtsordnung ist dies noch streng gehandhabt und der Verlust eines Jagdhundes zu damaligen Geldverhältnissen ungewöhnlich scharf geahndet worden. 1672: So man Hirsch und Schwein jagt, sind alle Untertanen, Baur, Söldner oder Tagwerker, schuldig zu gehen oder „ein Mensch“ zu schicken, das man nutzen und brauchen kann. Sogar die Amendinger, die nicht eisenburgische Untertanen waren, wurden 1651 (Ger.) nach memmingischem Übereinkommen verpflichtet, Hunde zu halten und zum Jagen einen Buben zu schicken; nur brauchten sie den Verlust eines Hundes nicht büßen.

Die Neubronnerische Interessenz schrieb 1672 folgendes Wildgarn auf, das dem Verkauf unterstellt wurde (Sti. 43. 3.):

7 große Wildgarnen, darunter 1, das bei 100, die andern eins ins andre bei 80 Schritt richtet, alles guter und starker „Zeig“, weiters

1 Stück von einem großen Wildgarn 12 Schritt, kosteten ehemalen 600 fl, wären um 400 zu haben;

1 Rehgarn hält 72 Klafter, 10 Stück 69-24 Klafter;

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Ludwig Mayr: Geschichte der Herrschaft Eisenburg. Selbstverlag, Steinbach bei Memmingen 1914–1918, Seite 231. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Geschichte_der_Herrschaft_Eisenburg_Ludwig_Mayr_275.jpg&oldid=- (Version vom 19.7.2023)