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ebenfalls dem Scharfrichter von M., jetzt Meister Widmann. Dieser faßte einige Punkte des Vertrags anders auf als die Bauern. Es kam zwischen ihm und diesen, vertreten durch den hospitalischen Pflegsverwalter Melchior Sigmund Lupin zum Vergleich vom 9. November 1757 (A. M.), worin gesagt ist, daß die Bauern von Eisenburger Herrschaft und die hospitalischen Untertanen von Holzgünz für jedes, auch an den 4 Hauptmängeln umgestandene Stück über 2 Jahre 20 kr Botenlohn zu empfangen haben (wird wohl die Entschädigung von 20 kr gemeint sein?). Für Roß und Rind unter 2 Jahren, dann für Kälber, Schweine, Schafe und ähnliches Schmalvieh hat der Wasenmeister nichts zu vergüten.

Ein anderes Bild! Nach den Drangsalen des 30jährigen Krieges und dessen unmittelbaren Folgen und nachdem diese verwunden, regte sich wieder umso mächtiger ungezügelte Lebenslust. Alle Chroniken sind des voll (s. auch Chronik v. Dickenreishausen). Besonders kannte die Trinklust der Männerwelt keine Grenzen. Und da war es besonders der Branntwein, der seine Rolle spielte und sein Zepter schwang. U. berichtet, daß dieses Getränk schon um 1523 anfing leider allgemein zu werden. Und man probierte im Rat (was probierte der dazumal nicht alles!) durch Verordnung den Verbrauch einzuschränken, indem nur noch an Dienstagen und Samstagen Portionen von 1/8 Maß abgegeben werden durften[WS 1]. Der gute Rat! Nach dem 30jahrigen Krieg aber stieg der Konsum des Branntweins derart, daß ihn der Rat ganz verbot – um die Einhaltung des Verbots kümmerte er sich wohlweislich nicht. Dazumal waren in der Stadt (nach U) wenigstens 5 Branntweinbrennereien, andere in Eisenburg, Berg, Heimertinigen, Schwaighausen u. s. w. Und da mag es denn manchmal freilich nach bäuerlichen Begriffen „recht lustig“ zugegangen sein. So erwuchs folgendes köstliche „Verbott wegen den Sebeln, den Eisenburgischen Underthanen Söhnen und Knechten zu Amendingen, Schwaikhausen Eißenburg und Trunkelsperg fürzuhalten, und von denen Ammnann in der Herrschaft Eißenburg vorzueleßen ist.“

Verbott.

Demnach Bey unlängst fürgegangenen gefährlichen Handel zu Schwaigkhaußen sich geweiset und gezeiget, wie übel unserer Eisenburgischen Underthanene Söhn und Knecht ihre Sebel zugebrauchen wissen, da leichtlich Todtschlag hätte fürgehen und geschehen können, wann der Liebe Gott nicht seine Vätterliche Obhut walten Lassen: Welchem Deßhalben schuldiger Danckh zuerstatten ist. Damit aber inß künfftig dergleichen Ungelegenheit sovil möglich verhüetet und deren vorgebogen werde, als

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: dnrften
Empfohlene Zitierweise:
Ludwig Mayr: Geschichte der Herrschaft Eisenburg. Selbstverlag, Steinbach bei Memmingen 1914–1918, Seite 143. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Geschichte_der_Herrschaft_Eisenburg_Ludwig_Mayr_181.jpg&oldid=- (Version vom 4.7.2023)