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Häusern, und um dieselbigen in dem Bezirk herum, wie der mit 12 unterschiedlichen Steinen verabmarkt worden ist, sodann auch in den Dörfern Amendingen und Schwaighausen und dem Weiler „Drunkelsberg“, innerhalb der Ettern, wie solche samt ihren eingefangenen und umzäunten Gärten und Ehehaftsteinen, benanntes Amendingen mit samt der Sägmühle mit 9, Schwaighausen mit 23 und Trunkelsberg mit 12 Steinen ummarkt worden ist (welche Marksteine künftighin durch unsern Landvogt und die von Memmingen jedesmalen ersetzt und erneuert werden müssen) – haben, nießen, sich derselben ruhig freuen und gebrauchen sollen und mögen. Einige kleine Ausnahmefälle in diesem im ganzen nach Sachlage sehr günstigen Vertrag lassen sich natürlich nicht vermeiden. Einen Hauptpunkt müssen wir für das folgende Kapitel aufbewahren. Sonst wäre noch zu erwähnen, daß die Inhaber von Eisenburg nirgends an obberührten Orten als allein beim Schloß Eisenburg und in dessen abgemarkten Bezirk hochgerichtliche Zeichen errichten dürfen. Auch hatte Memmingen für diese Bewilligung und „Nachgebung“ jährlich der Landvogtei am St. Martinstag 100 fl in Münz, jeden Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer zu bezahlen. (A.B., Sti. 43, G.A. III. 269, A.T.)

Zur Bestreitung der jedenfalls bedeutenden Kosten schrieb Memmingen 1589 eine Vermögenssteuer von 2 fl vom Hundert aus, die sowohl von Christen als Juden als „Anlage“ zu entrichten war. (U., Scho.[1]H.) Schon nach dem Vertrag selbst (1586) hatte die Stadt an ihre lieben Untertanen kundgemacht (Sti. 43.10), wie schön sie es nun hätten, wie sie von der vorgängigen höchsten Gefahr, in der sie wegen der Streifereien der Landvogtei stets geschwebt, befreit seien, wie das alles aber auch unendlich Müh und Arbeit und hohe Kosten verursacht habe, zu denen sie nun füglich beisteuern müßten. Und so sei es nun der ernstliche Befehl des Rats, daß jeder Untertan und Hintersasse bei seinem Eid treulich anzeige, was sein Vermögen, liegends und fahrends, an Vieh, Roß, Geschiff, Geschirr, Barschaft, Hausrat, Korn, Getreid, Samen auf dem Feld und gemeinlich allem andern Beweglichen und Unbeweglichen. –

Damit war vorerst Ruhe eingekehrt. Die Vermarkung ist in Sti. 43.8 für Eisenburg wie folgt:

Die 12 Marken hoher Obrigkeit um Eisenburg sind:
No. 01 auf dem Weiherwuhr im Tobel hinter und unter dem Schloß
No. 02 von hier am Tobel-Rain hinauf an der Wiese am Holz
No. 03 folgend oberhalb des Tobelbrunnens am Eck bei Hans Veiters Garten
  1. statt Schw- lies Scho, – siehe Korrektur Seite 249
  2. Empfohlene Zitierweise:
    Ludwig Mayr: Geschichte der Herrschaft Eisenburg. Selbstverlag, Steinbach bei Memmingen 1914–1918, Seite 105. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Geschichte_der_Herrschaft_Eisenburg_Ludwig_Mayr_139.jpg&oldid=- (Version vom 24.6.2023)