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Anonym: Edda

mit Grund, auf Heimir zu beziehen gewohnt ist. Aber darüber werden wir uns unten erklären.

Ein großer Vorzug unseres Liedes ist, daß es wichtige, sonst verdunkelte und entstellte Theile der Sage allein bewahrt hat. Dahin rechnen wir zuerst den in Str. 10 ausgesprochenen, in Sigurdrifas Lied fehlenden oder doch nur in der Einleitung angedeuteten Satz, daß Odhin um die Schildburg, in welcher Brynhild schlief, ein Feuer geschlagen hatte, durch welches nur Sigurd reiten konnte, als er das Gold in Fafnirs Bette brachte. Deutlich geht dieß, wie die Vergleichung mit Fafnismal 42–44 nicht zweifeln läßt, auf Sigurds Ritt durch das Feuer vor Brynhilds Erweckung. Noch werthvoller würde aber dieß Zeugniss sein, wenn es nicht durch Str. 12 wieder verdunkelt würde, in welcher offenbar von einem viel spätern Ereigniss, nämlich Sigurds Beilager mit Brynhild in Gunnars Gestalt die Rede ist. Der Dichter, da er die Sage als bekannt voraussetzen konnte, glaubte wohl Verwirrung nicht fürchten zu müßen indem er zwei so entlegene Begebenheiten in aufeinander folgenden Strophen berührte. Oder weiß die Sage, welcher der Dichter folgt, nur von einem einmaligen Ritt Sigurds? Auf die zweite Begebenheit kam es ihm wesentlich an, da auf der Reinheit des Beilagers mit Sigurd Brynhilds Vertheidigung gegen die Beschuldigungen des Riesenweibes, das ihr den Eingang zur Unterwelt wehren will, mit beruhte. Faßen wir diese Beschuldigungen näher ins Auge, so wird uns der Zusammenhang des Gedichts deutlich werden. Der ersten Beschuldigung (Str. 1), sie begehre den Gatten einer Andern, womit die Äußerung Str. 4 zusammenhängt, daß sie Giukis Haus gestürzt, ihn seiner Erben beraubt habe, setzt Brynhild in der folgenden Str. nur kurz entgegen, Giukis Söhne hätten sie ihrer Liebe beraubt und der Eide, die ihr Sigurd geschworen, verlustig gemacht, was auf den Vergeßenheitstrank geht, den Grimhild, der Giukungen Mutter, dem Sigurd gemischt hatte. Die Beschuldigung selbst sucht sie in einer längern Darstellung ihrer Schicksale zwar nicht zu läugnen, aber doch zu entkräften. Erst am Schluß derselben kommt sie Str. 12 auf die Begebenheit zu sprechen, welche ihre Rechtfertigung enthält.

Eine zweite Anklage, daß sie als Walküre Menschenblut vergoßen habe, fertigt sie Str. 3 mit wenigen Worten ab. Daß sie nicht freiwillig, sondern gezwungen den Walkürenstand ergriffen habe, setzt sie ihr keineswegs, wie ich früher annahm, entgegen. Doch erfahren wir in Bezug hierauf Etwas ganz Neues, das den bisherigen Erklärern der Edda entgangen ist, da schon frühe Str. 5, wie eine sehr abweichende, wahrscheinlich durch Conjectur

Empfohlene Zitierweise:
Karl Simrock (Hrsg.): Die Edda, die ältere und jüngere, nebst den mythischen Erzählungen der Skalda, 6. Aufl., Stuttgart 1876, Seite 439. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Edda_(1876).djvu/447&oldid=- (Version vom 31.7.2018)