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Wittericus sumpta tyrannide innocuum regno deiecit praecisaque dextra occidit anno aetatis XX, regni secundo‘, und c. 58 nochmals: ‚Aera DCXLI … extincto Liuvane regnum, quod vivente illo invaserat, vindicat annis VII‘. Es kann also schon im December 602 Witterich in einem Theile des Reiches thatsächlich geherrscht haben, und die Inschrift scheint diese Erklärung zu verlangen[1].

Da könnte man denn zu der Vermuthung kommen, dass die Angabe in A: ‚a. VII, m. VIIII, d. XXVI‘ sich, wie die für Athanagild benutzte Epoche, auf die erste Erhebung des Königs bezieht, die um fast genau ein Jahr geringere Angabe in B aber auf die allgemeine Anerkennung nach Liuvas Beseitigung. Das praktische Resultat wäre bei dieser Annahme fast das gleiche, wie bei der, dass VII nur statt VI verschrieben sei, da auch in diesem Falle nicht 7 volle Jahre und fast 10 Monate, sondern nur 6 Jahre und 10 Monate für die Berechnung der Gesammtzeit von Reccared bis Sisebut in Betracht kommen. Ich halte aber die Vermuthung eines Schreibfehlers für die wahrscheinlichere und nehme deshalb die genauere Monats- und Tagesangabe aus A, die Jahresangabe aus B als das wahrscheinlich richtige an. Isidor sagt, dass Wittericus nach Liuvas Ermordung noch 7 Jahre regiert habe. Diese Angabe stellt sich dar als eine ganz unauffällige Abrundung der von uns auf Grund des Katalogs angenommenen Dauer.

Erklärten sich die beiden verschiedenen Angaben des Katalogs über Witterich sehr leicht aus der einen von mir vermutheten Regierungsdauer von 6 Jahren, 9 Monaten und 26 Tagen, die eine als leichte Verschreibung, die andere als Abrundung, so erklären sich die in A und B verschiedenen Angaben über Gundemar keineswegs als Veränderungen aus einer Zeitangabe. Weder die Angabe von A: 2 Jahre und 10 Tage, kann aus der von B: 1 Jahr,

10 Monate und 14 Tage, entstanden sein, noch diese aus

  1. Auch die Inschrift Hübner n. 115 ist mit einer Zählung der Jahre Witterichs von 602 als 1. Jahr aus zu vereinigen. Die leider fehlerhafte und lückenhafte Inschrift enthält nach dem zerstörten Tagesdatum: ‚AN . DNI NSI GL WITTIRICI REGiS ERa DCXV‘. Dass die Aera (= a. Chr. 577) nicht richtig sein kann, scheint mir unzweifelhaft. Sicher ist, sei es in der Art, wie Fita vorgeschlagen hat, sei es in andrer Weise, DCXLV zu lesen oder zu verbessern, so dass das Datum in das Jahr 607 fällt. In die Lücke zwischen AN und DNI passt nun, wie mir scheint, eher V als VI. Demnach hätte das 1. Jahr zum Theil mit 603 zusammenfallen müssen. Es kann aber bereits 602 begonnen haben.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Zeumer: Die Chronologie der Westgothenkönige des Reiches von Toledo. Hahnsche Buchhandlung, Hannover und Leipzig 1902, Seite 20. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Chronologie_der_Westgothenk%C3%B6nige_des_Reiches_von_Toledo.pdf/20&oldid=- (Version vom 18.8.2016)