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Arzt-Wartgeld bedacht, obschon sie nach der Abreise des letzten Arztes auf die Kolonie kam; es ist auch vorgekommen, daß solche Kolonisten, welche gegen eine derartige Belastung mit den 6 Milreis protestirten, vom Direktor Jonas die ungefähr so lautende Antwort erhielten. „Was ich geschrieben habe, das habe ich geschrieben.“ Es ist schon angedeutet, daß diese 6 Milreis nur als die Bezahlung der regelmäßigen Gänge betrachtet wurden; die ganze übrige Behandlung, so wie auch die Arzneien mußten noch besonders bezahlt werden, und dies macht auch bei den kleinsten dort üblichen Taxen viel aus. Ich habe für Solches fast doppelt so viele Milreis in meinem Rechnungsbüchlein, als ich Medizinen empfing, eine Summe von Fr. 113. 40 Rp. Eine ärztliche Rechnung erhielt ich aber nicht; der Arzt gibt die alle von ihm behandelten Kolonisten einschließende Rechnung dem Herrn und empfängt von diesem den ganzen Betrag; der Kolonist erhält seinen Antheil unter dem Titel: „Dem Doktor N.“ in einer Summe in sein Büchlein. Habe ich das Bisherige geschrieben, so darf ich auch das Folgende nicht verschweigen. Es war nämlich während der ganzen Zeit, daß Aerzte da waren, und noch etwas länger ein Mann auf der Kolonie, der ziemliche chirurgische und auch sonstige medizinische Kenntnisse besaß, der in Verbindung mit dem jeweiligen Arzte die ärztliche Pflege der Kranken besorgte und sich ganz diesem Fache widmete, für seine besondern Bemühungen aber auch von den Kolonisten bezahlt werden mußte. Wahr ist auch, daß die Direktion sich der Kranken durch Rathertheilung und durch sonstige Hilfeleistung oft wacker annahm, und dies ist in einem Lande, wo der arme Kranke kein rechtes Mehl, Brot, Butter, Hafergrütze, Pflaumen u. s. w. kaufen kann und nur an Reisschleim, Hühnerbrühe und, wenn es die Krankheit erlaubt, an Eier und Orangen gewiesen ist, hoch anzuschlagen. Beerdigt werden in Ybicaba die Verstorbenen, Protestanten wie Katholiken, auf einem Gottesacker, der aber nicht, wie der ehemalige Herr General-Konsul Perret-Gentil nach der schon einmal angeführten Schrift des Herrn Dr. F. Schmidt