Seite:Die Behandlung der Kolonisten in der Provinz St. Paulo in Brasilien und deren Erhebung gegen ihre Bedrucker.pdf/60

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Eisen und Ketten belastet und befestigt worden sind, und zwar ohne ein strafbares Vergehen begangen zu haben, nur weil sie aus diesem oder jenem Grunde (etwas aus Ungehorsam, oder weil sie sich über erlittenes Unrecht beschwerten) bei ihren Obern in Ungnade gefallen waren. Wenigstens ein ähnlicher Fall habe sich in frühern Jahren auch in Ybicaba ereignet.

Es ließe sich hier noch Vieles, wovon ein Theil später in einem andern Zusammenhang folgen wird, anführen. Hier genüge es an dem Gesagten. Dasselbe wird klar genug zeigen, wie weit es bei den an die Behandlung von Sklaven gewöhnten Herren Fazendeiros in Vollziehung des Kontraktsartikels 5, litt. 7 kommen kann, was für bedenkliche Sachen man nach der Denk- und Handlungsweise dieser Herren mit dem genannten Punkte unterzeichnet. – Als etwas Charakteristisches muß ich noch beifügen, daß die Geldbußen an den meisten Orten nicht in eine gemeinnützige, sondern in die Kasse der Herren fallen.

Nachdem die nun behandelten Gesetze der Kolonie Ybicaba publizirt waren, wurden die Hausväter der so eben Angekommenen in das Zimmer des Herrn Direktors Jonas gerufen, und es ging nun an die Austheilung der Wohnhäuser. Hiebei entschied das Loos. Unter den zu verloosenden Häusern waren, ich weiß nicht mehr recht, ob 1 oder 2, die sich in etwas besserm Zustande befinden, als wie ich sie oben schilderte (man wolle sich die obige Schilderung der Häuser ins Gedächtniß rufen); sämmliche übrige waren aber noch nicht so weit vorwärts gerückt; die meisten hatten noch kein Dach, und allen fehlte es an den waagrechten Rohren und an der nöthigen Ausfüllung von Erde. 1 oder 2 Kolonisten konnten nun sogleich von ihren Wohnungen Besitz nehmen. Dieses thaten auch einige von denen, welchen es ungerohrte und „ungeschmierte“ Häuser traf, weil sie sich entschlossen, das Rohren und Schmieren gegen eine versprochene fixe Vergütung von 18 Milreis selbst vorzunehmen. Wer ihrem Beispiele nicht folgte, wurde entweder bei ältern Kolonisten