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wo hingegen Angelica erst bei diesem Anlasse die ersten Kolonisten erhielt. Cubotinga bekam auch erst da die ersten Kolonisten und gehört dem oben genannten Herrn Dr. Elias, einem Manne, von dem uns schon auf der Landreise manch Schlechtes gesagt wurde. Auf diese 3 Kolonieen wurden auch die Emigranten aus Untervatz, Kanton Graubünden, vertheilt, obschon sie alle den ungefähr so lautenden Nachsatz zu Art. 10 in ihrem Kontrakte hatten: „Jedoch sollen sämmtliche Kolonisten aus der Gemeinde Untervatz auf eine und dieselbe Fazenda kommen.“ Als dann einer der zum Dr. Elias verurtheilten Untervatzer dem Herrn Direktor Jonas diesen Nachsatz vorhielt und dadurch diese Vertheilung rückgängig machen wollte, erhielt er zur Antwort: „Ihr müßt wissen, daß Ihr jetzt in Brasilien seid!“ Schon diesem Vorgange kann entnommen werden, was die im Art. 10 enthaltene, für die Kolonisten günstige Bestimmung „… vorausgesetzt, daß erwähnter Kolonist … … keine gerechte oder begründete Ursache habe, in dessen Dienst nicht einzutreten“ für einen Werth hat; und welcher Kolonist kann gleich nach dem Eintritte in das Land gerechte oder begründete Ursachen angeben, in den Dienst dieses oder jenes Herrn nicht eintreten zu müssen? Abgesehen hievon scheint mir auch der Art. 10 mit Art. 4 litt. 2 im Widerspruch zu stehen. Wie werden bei einer solchen in Art. 10 vorgesehenen Vertheilung oder Verkaufung an jeden beliebigen Fazendeiros die Kolonisten nach einer der Kolonieen der „Gesellschaft Vergueiro“ geführt, was man nach Art. 4 litt. 2 doch anzunehmen berechtigt ist?

Die Landreise, welche die Kolonisten von Santos an nach der für sie bestimmten Kolonie machen müssen, ist wohl, soferne sie nicht ganz kurz ist, der beschwerlichste Theil der ganzen Reise. Um sich davon einen einigermaßen richtigen Begriff machen zu können, erinnere man sich an das, was ich oben über die Beschaffenheit der Straßen, über den Koth derselben in der Regenzeit, über die Beschaffenheit und Einrichtung der Nachtherbergen, der meistens nur aus einem auf einigen Säulen ruhenden Dache bestehenden Ranchos, u. s. w. gesagt