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Der oben etwas geschilderte Hof schließt ein großes, auf Säulen ruhendes Gebäude ein, das als Nachtherberge für Diejenigen von uns diente, welche darin Platz fanden, das aber gegen Wind wenig Schutz bietet und durch die Beschaffenheit seiner Wände und seiner sonstigen Einrichtung ziemlich an ein brasilianisches Gefängniß erinnert. In diesem Hofe und Gebäude sollen einst, als die Einfuhr schwarzer Sklaven noch erlaubt war, diese Letztern nach ihrer Ankunft eingeschlossen und verkauft worden sein. An diesem Orte befanden wir uns 4 Tage lang, und zwar die 2 ersten Tage fast ganz eingeschlossen, nachher mit der Erlaubniß, Ausgänge in die Stadt machen zu dürfen. Damals wußten wir aber noch nicht, zu welchem Zwecke dieser Raum einst benutzt worden sei. Nach dem 4tägigen Aufenthalte an diesem Orte traten wir alle mit einander die Landreise an, zu welcher wir, soweit wir sie mit einander machten, d. h. bis vor die Pforte von Ybicaba, mit den 4 Rasttagen 17 Tage Zeit brauchten. Hier war der Ort, wo man uns die Auslegung des oben erwähnten 10. Artikels unseres Kontraktes machte. Herr Luiz Vergueiro, Sohn von Herrn Senator Vergueiro und Verwalter der 2 dem Hause Vergueiro gehörigen Kolonieen, Herr J. A. Jonas, Direktor der Kolonie Ybicaba, Herr Dr. Elias Pacheco Jordao, Inhaber der Kolonie Birry, wo die im Jahre 1852 ausgewanderten Gächlinger (Kt. Schaffhausen) sich befanden, diese 3 Herren und noch andere uns größtentheils unbekannte Leute standen da und besichtigten uns, und nachdem auch die Letzten von uns eingetroffen waren, fing Herr Direktor Jonas an, den schon vorher gefaßten Vertheilungsbeschluß dadurch auszuführen, daß er jedem Familienvater sagte, wohin er mit seinen Familienmitgliedern nun zu gehen habe.

Wir wurden auf 3 Kolonieen vertheilt, nämlich auf Ybicaba, Angelica und Cubotinga. Die 2 erst genannten Kolonieen gehören dem Hause Vergueiro selst an, und zwar ist Ybicaba die Musterkolonie des sogenannten Halbpachtsystems und zugleich die älteste und größte der Provinz St. Paulo,