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also Geschäftsfreund dieses Hauses und mitinteressirt, deßhalb wohl nicht unparteiisch, wahrscheinlich auch nicht beeidiget ist;

  1. daß Herr Ullmann, ein Angestellter des Hauses Vergueiro, als Schreiber oder als ein Glied der Untersuchungskommission figurirt, anstatt daß er, soferne er sich bei der Sache betheiligen zu müssen glaubt, rechtmäßiger Weise mit uns vor den Schranken stehen sollte;
  2. daß der schweizerische General-Konsul und die Kaiserliche Regierung, an welche Behörden wir uns wiederholt und dringend mit der Bitte um eine Untersuchung gewandt haben, uns keine abweisende Antwort sandten, ebenso auch keine Anzeige machten, daß wir die gestern erschienene Untersuchungskommission als die von uns gesuchte anzusehen haben;
  3. daß es endlich uns gestern von der hier erschienenen Kommission selbst frei gestellt worden ist, unsere Klagen etc. ihr vorbringen, oder auf die spätere, von uns gewünschte Untersuchung, an welcher hoffentlich die wichtigsten Sachen auch vorgebracht werden dürfen, versparen zu können, –

wollen die Kolonisten ihre Klagen jetzt für sich behalten und erst dann vorbringen, wann die uns in Aussicht gestellt schweizerische Abordnung und die von uns dringendst gesuchte Untersuchungskommission erschienen sein wird.

Mit obiger Erklärung wollen die Kolonisten durchaus keiner Landesbehörde irgendwie entgegentreten, auch nichts Beleidigendes gegen diesen oder jenen Herrn der gestrigen Untersuchungskommission ausgesprochen haben.

Ybicaba, 30. Januar 1857.

Die Mitglieder der von den Kolonisten     
gewählten Kommission: 
Thomas Davatz. 

Felix Hoffmann. Kaspar Märki. Franz Holle. Johs.