Seite:Die Behandlung der Kolonisten in der Provinz St. Paulo in Brasilien und deren Erhebung gegen ihre Bedrucker.pdf/206

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Fehlenden, die Besitzer der Kolonieen, möglichst in Schutz zu nehmen. Einige Gesetze sind, wie den genannten Quellen zu entnehmen ist, der Art, daß der Handlungsweise der Herren Vorschub geleistet wird, daß besonders die protestantischen, theilweise aber auch die katholischen Kolonisten den Brasilianern hintangestellt werden. Der sicherlich ganz genau unterrichtete Herr Geh. Reg.-Rath Kerst sagt über diesen Punkt unter Anderem:

„Brasilien nimmt unter denjenigen Staaten Südamerika’s, in denen keine Freiheiten, keine Rechte des Ausländers einigermaßen gesichert sind, wenn sie nicht durch internationale Verträge von immerwährender Dauer klar und bestimmt garantirt sind, den ersten Rang ein. Das brasilianische Gouvernement ist aber beharrlich dem Abschluß solcher internationalen Verträge, (wie solche z. B. die Argentinische Konföderation in neuester Zeit mit den bedeutendsten Nationen abgeschlossen hat) ausgewichen, zumal mit der deutschen protestantischen Großmacht, welche in ihren Verhandlungen allerdings die ‚brasilianische Toleranz‘ auf die Probe gestellt haben würde.“ An einer andern Stelle sagt er in Bezug auf diesen und andere Punkte Folgendes:

„Welches Verhalten hat aber die brasilianische Presse gezeigt, als die von Dr. Heußer konstatirten Thatsachen allgemeiner bekannt wurden? Wie in allen frühern analogen Fällen, wo Deutsche über empörende Schurkereien und unerhörte Akte der Willkür und Gewaltthat gerechte Anklagen erhoben und Genugthuung forderten, hat sie auch jetzt die ‚Kolonisten‘ verleumdet und in ihrer wegwerfenden Art mißhandelt, die brasilianischen Betrüger und gewissenlosen Beamten aber durch lügnerische Darstellung der Thatsachen vertheidigt. Sie nennt dieses ihr Verhalten ‚der Würde der hochherzigen brasilianischen Nation‘ angemessen. Inzwischen beginnt die Furcht, daß die gemißhandelten ‚weißen Sklaven‘ mit den schwarzen Sklaven gemeinschaftliche Sache für ihre Befreiung machen könnten (und es sind mindestens