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ich in Brasilien erlebte, nicht das Leichteste. Meine eigene Gefahr vergaß ich über dem Gedanken an die armen Meinen fast ganz; ich wußte, welch eine Reise ihnen bevorstand. Doch es mußte sein; ich sah wohl ein, daß das für mich und die Meinen der sicherste Weg sei.

Die Schriften, welche mir die beiden Herren am Abende brachten, bestanden hauptsächlich in einem Briefe des Herrn Dr. Heußer an den Herrn General-Konsul David in Rio de Janeiro und in einem Entlassungsscheine des Herrn Joze Vergueiro[1], welchen ich in Santos vorweisen mußte, um den zur Weiterreise erforderlichen Reisepaß zu bekommen. Einen solchen Entlassungsschein, in welchem es mir, wie mir ein Herr in Santos sagte, freigestellt war, den Paß nach jedem beliebigen andern Seehafen zu nehmen, bekömmt man auf den Kolonieen nur dann, wenn der betreffende Herr sich bezahlt weiß oder bezahlt betrachtet. Bei mir konnte er dies nur insoferne, als er beschlossen hatte, mir die Schuld zu schenken; und so war es wirklich. Herr Joze Vergueiro hat sich sogar zu den Herren Dr. Heußer und Kanzler Diethelm erklärt, daß er mir nicht nur meine ganze Schuld (den heimathlichen Vorschuß[2], den ganzen Zuwachs in Brasilien etc.), sondern auch das Reisegeld nach der Schweiz zurückschenken wolle. Die Schuldschenkung nahmen sie von ihm an; die Schenkung des Reisegeldes lehnten sie hingegen ab und sagten, die schweizerische Hilfsgesellschaft in Rio de Janeiro werde meine ganze Reise von Ybicaba an bestreiten. Dies geschah denn auch.


  1. Es war dem Herrn Joze Vergueiro am Ende nicht nur darum zu thun, daß ich fortkomme, sondern auch, daß ich sicher fortkomme. Er wußte wohl, daß, wenn mir irgend Jemand Leides zufüge, es seinem Hause angerechnet werde. Um diesem Schimpfe zu entgehen, war er sehr behilflich, mich sicher fortzuschaffen, gab mir unter Anderm einen seiner Schmiedarbeiter, Jakob Stucki aus Neunforn, Kt. Thurgau, als treuen Begleiter mit.
  2. Herr Vergueiro hat mir den Gemeindevorschuß geschenkt, ohne die Gemeinde anzufragen, ob diese ihn seiner Rückzahlungspflicht entledigen wolle. Ich bin ihm auch nicht entlaufen, sondern er hat mich geschickt. Er ist deßhalb schuldig, meiner Gemeinde den mir gemachten Vorschuß zu erstatten, wie wenn ich ihm die ganze Schuld ausbezahlt hätte.