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Daß es unter den Verhältnissen der Kolonieen, wie wir sie nun kennen lernten, den Kolonisten nicht gefalle, und daß sie oft in der Hoffnung, es gehe auf einer andern besser, dorthin zu kommen trachten, ist begreiflich. Auf welchem Wege kann dies aber möglich werden? Antw. Dadurch, daß der Kolonist den Eigenthümer oder Herrn der andern Kolonie, wohin er zu gehen wünschte, zu bewegen sucht, daß derselbe ihn annehme und ihn von seinem bisherigen Herrn loskaufe. Der Kolonist sucht also in solchen Fällen sich selbst einen neuen Käufer und Eigenthümer. Dieses Suchen zieht ihm aber noch oft eine Strafe zu, weil er für die Tage, die er zu diesem Zwecke braucht, sich gewöhnlich keine Erlaubniß ausbittet. Gelingt dies Vorhaben, so wird er noch oft, wenn er vor Ablauf der einjährigen Ankündigungsfrist von seinem bisherigen Wohnorte wegzieht, in die kontraktmäßige Buße von 50 Milreis (Fr. 140) auf den Kopf verfällt; je nach dem sein bisheriger Herr gesinnt ist, wird sie ihm auch erlassen. Ein solches Herumziehen von einer Kolonie auf die andere ist oft der Fall[1]. Es bringt den betreffenden Kolonisten aber gewöhnlich nur weiter zurück, auch wenn die neue Kolonie wirklich besser ist, als die alte, z. B. einen freien Pasto für die Hausthiere, bessere Bezahlung des Kaffees u. s. w. gewährt. Meistens gibt es wieder bedeutende neue Reiseschulden, lange Zeit wieder theure Lebensmittelfassungen, und gewöhnlich geht durch solchen Wechsel eine Kaffeeernte wenigstens zur Hälfte verloren. Bis nur dieses nachgeholt ist, verstreicht im günstigsten Falle eine ziemliche Zeit. Wenn aber die Kolonisten durch solche Wechsel noch vom Regen in die Traufe gerathen, dann sind sie endlich schlimm genug daran.

Das bisher Auseinandergesetzte bezieht sich lediglich nur auf das Materielle. Wie steht es aber in Hinsicht auf das


  1. Bei solchen Anlässen werden oft etwas besser eingerichtete Häuser leer und von neuen Kolonisten zu kaufen gesucht, um nicht selbst ihre Wohnungen ausbauen zu müssen.