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–, zahlt: –, Schuldner: –, a c. a. – f. – R., z. L. Zahlung a conto Abschlagzahlung, Anzahlung, Teilzahlung, Vorschußleistung.
contra gegen, wider, dagegen, andrer Ansicht:, abweichend:. c., ca. g., gg., w/r, w., dgg., a. A.:.
contrarius consensus Gegenvereinbarung, Gegenvertrag [BLR. 1396], Aufhebungsabrede.
contra tabulas gegen das Grundbuch – Testament.
contumaciam, in versäumnishalber, auf Ausbleiben, über Ausbleiben [öst.], wegen Abwesenheit, im Versäumnis – Abwesenheits – Ungehorsams-Verfahren.
Copia s. Kopie. copia decreti Verfügungs-Abschrift. c. d. Vf.-A., VA. copialiter in Abschrift.
copiam (decreti), per durch Abschrift (der Verfügung), durch (Verfügungs-) Abschrift, abschriftlich, in Abschrift, pcd. d. A. d. V., d. V.-A., d. A.
copia, pro – copia, pro vera für die Abschrift, für richtige – getreue – Abschrift, zur Beglaubigung, beglaubigt, f. d. A., begl. copia vidimata beglaubigte Abschrift, Glaubschrift. cop. vid. begl. Abschr.
copula carnalis geschlechtliche Vereinigung, fleischliche Vermischung.
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Corner Aufkauf, Schwänze, Ring.
corporalis possessio s. Detention.
corpore, in körperschaftlich, geschlossen, insgesamt, vollzählig.
Corps diplomatique diplomatischer Körper, d. Körperschaft.
corpus delicti Beweisstück, Überführungstück. Tatmal, Verbrecher-Werkzeug; Tatbestand. [Ä. Wörter] (die) Handhaft, leibliche Beweisung, rechter Schub, blickender Schein.
Cottage - System Kleinhaus-Form, Landhaus-, Gartenstadt-Anlage, Familienhaus-Anlage.
coupieren kürzen, abtrennen, durchlochen, abzwicken, knipsen, entwerten; stutzen, verschneiden.
Coupon Abschnitt, Abriß, Stamm, Zinsabschnitt, Zinsschein, Zinsenschein [öst.]; Marke, Schein, Gutschein, Zettel. – Couponsbogen Zinsbogen, Zinsscheinbogen.
Cour Empfang, Hof, Aufwartung, courfähig hoffähig.
Courtage Maklergebühr, Vermittlergebühr.

  1. Im Geschäftsleben wird dieser Fremdausdruck, als Zusatz bei dem einem Urheberrechts-Inhaber zu schützenden Werk, zum Schutz in den Vereinigten Staaten von Nordamerika für notwendig erklärt. Jedenfalls sollten aber die Verleger an erster Stelle den Schutztvermerk in deutscher Sprache anbringen. Es empfiehlt sich, das gesetzlich vorzuschreiben, weil die bisherige Gepflogenheit für uns Deutsche etwas Entehrendes an sich trägt.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Bruns: Verdeutschungsbücher des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins – Die Amtssprache. Verlag des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins, Berlin 1915, Seite 24. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Amtssprache.pdf/32&oldid=- (Version vom 24.6.2017)