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erster Reihe – Linie, vornehmlich, an erster Stelle, zunächst, vorab.
Prior Vorsteher, Klosteroberer, Oberer.
Priorität Vorrecht, Vorzug(srecht) [BLR. 2095], Vorgültigkeit, Erstigkeit [K. und auch § 590 ALR. I, 20]. Erstrecht, Körrecht [Hann.], Rang, Vorrang, Rangordnung, Altersvorrecht, Zeitvorrecht, Erfinderrecht; Zeitfolge. Prioritätsobligation, Priorität Vorzugs-Anleiheschein, Vorzugs-Schuldbrief. Prioritätsaktie Vorzugsaktie. Prioritätszession Vorrechts- usw. Abtretung, Vorrechts- usw. Einräumung, Rücktritt(s)-Erklärung, Rücktritt.
prior tempore, potior jure je früher nach Zeit, je besser im Recht.
Privat-, privat, privatim [oft] unamtlich, eigen, persönlich, einzeln, Sonder-, besonders, bürgerlich, Bürger-, häuslich, nicht öffentlich, unter vier Augen, geheim, vertraulich, für sich selbst, „unter uns“. Privatakten Handakten. Privatbahn Unternehmerbahn. Privateigentum Sondereigentum. Privatier, Privatus (a) [sächs.] Einzelperson, Privatmann, Privater [öst.], [oft] Rentner, Eigentümer.
Privation Entziehung, Entsetzung.
privativ ausschließend, Ausschluß-, Sonder-. Privative Schuldübernahme Schuldnachübernahme. Vgl. kumulativ.
Privatklage Eigenklage. Vgl. Popularklage. Privatkläger Eigenkläger. Privatbeklagter Eigenbeklagter. Privatrecht Sonderrecht, Eigenrecht; – bürgerliches Recht. privatschriftlich außeramtlich, außergerichtlich; handschriftlich. Privatsekretär Schreibwart, Geschäftswart. Vgl. Sekretär. Privatstunden Nachhilfestunden. Privattestament unfeierliches Testament. Privatwirtschaft Einzelwirtschaft.
privatorische Klausel Enterbungs-Vorbehalt.
privilegiert bevorrechtet, bevorzugt, sonderberechtigt, gesetzlich geschützt, zünftig [unzünftige Handwerker nannte die Vorzeit „Bönhasen“]. Unfeierlich [z. B. Testament], privilegierter Gläubiger [im Konkurs] Vorrechtsgläubiger, z. B. das Gesinde in Bezug auf den Lohnanspruch [ä. W. für diesen Lohn: „Liedlohn“,[1] wohl = Leutelohn]. Privileg(ium) Vorrecht, Vorzugsrecht, Gerechtsame, selbständige Gerechtigkeit [z. B. Bergwerks-, Erdöl-, Braunkohlenabbau-, Apotheker-Recht], Sonderrecht, Ausnahmerecht, Alleinrecht, Vergünstigung; Vorrechtsbrief, Freibrief, Verleihungsurkunde, Handfeste [ä. W.].

  1. So die Schreibung in der pr. Allg. Gerichtsordnung von 1793 [„Liedlöhner“ – 370 AGO. I. 50], in der öst. Konkursordnung von 1868 § 43 und in Weigands D. Wörterbuche, 5. Aufl.; das D. Wörterbuch von Fuchs druckt „Litlohn“ (unter „Lohn“).
Empfohlene Zitierweise:
Karl Bruns: Verdeutschungsbücher des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins – Die Amtssprache. Verlag des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins, Berlin 1915, Seite 131. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Amtssprache.pdf/139&oldid=- (Version vom 24.6.2017)