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Um auch die Warthe von der Einmündung der Netze bis Posen für 400 t-Schiffe fahrbar zu machen, sind Regulierungsbauten im Gange, für die ebenfalls im Gesetze vom 1. April 1905 der Betrag von 2,2 Mill. Mark vorgesehen ist. Die Fortsetzung dieser Regulierung bis Luban oberhalb Posen wird geplant.

An die obere Netze, südlich von der durchgehenden Schiffahrtsverbindung zwischen Oder und Weichsel, ist eine neue, vom Kreise Znin mit Staatsbeihilfe hergestellte Wasserstraße nach dem Folluschsee angeschlossen worden; sie ist ebenso wie dieser obere Teil des Netzeflusses für Finowkähne, d. h. für Schiffe mit etwa 170 t Ladung fahrbar.

Eine größere Hafenanlage ist von der Stadt Posen an der Warthe hergestellt, und der in Brahmünde belegene, von einer Aktiengesellschaft erbaute, 1899 in das Eigentum des Staates übergegangene Flößereihafen von diesem sehr bedeutend erweitert worden.

Weichselgebiet. Hauptstrom.

Der Ausbau des Mittelwasserbettes der Weichsel ist mit einem Kostenaufwande von rund 12 Mill. M. beendet.

Sehr bedeutende und sehr kostspielige Veränderungen wurden ferner an den Mündungsverhältnissen des Stroms, hauptsächlich im Interesse der gefahrlosen Abführung des Hochwassers und des Eises, vorgenommen. Zunächst wurde auf Grund des Gesetzes vom 20. Juni 1888 der Weichsel eine neue, künstliche Mündung bei Schiewenhorst, östlich von der alten Durchbruchstelle bei Neufähr unter gleichzeitiger Regulierung des unteren Hochwasserbettes gegeben. Sodann wurde nach Maßgabe des Gesetzes vom 25. Juni 1900 das Hochwasserbett der Weichsel von Gemlitz aufwärts bis zur Abzweigung des Nogatstroms bei Pieckel reguliert, und schließlich wurden durch Gesetz vom 20. Juli 1910 die Mittel flüssig gemacht, um die Nogat[1] von der Weichsel abzuschließen und die gesamten von oben herabkommenden Hochwasser- und Eismassen durch den westlichen Mündungsarm der Ostsee zuzuführen. Gleichzeitig wird die Nogat mit 3 Staustufen für 400 t-Schiffe kanalisiert und die Verbindung mit der Weichsel durch eine an der Trennungsstelle bei Pieckel zu erbauende Schleuse aufrechterhalten. Die tatsächlichen Baukosten nach den Gesetzen von 1888 und 1900 haben sich auf 32 Mill. M. belaufen, während die nach dem Gesetz vom 20. Juli 1910 entstehenden auf 18 Mill. M. veranschlagt sind.

Nebenwasserstraßen.

Neben dem nur für kleinere Fahrzeuge benutzbaren Weichsel-Haffkanal und nördlich von ihm wurde die sogenannte Elbinger Weichsel als Großschiffahrtsweg zwischen der Weichsel und dem frischen Haff mit einem Aufwande von 2,9 Mill. M. ausgebaut; sie bildet die kürzeste Verbindung von Danzig nach Elbing und Königsberg.

Für eine Wasserstraße von der oberen Weichsel bei Thorn nach den ostpreußischen Seen sind von beteiligter Seite Vorarbeiten unternommen worden.

Häfen.

Von Hafenbauten sind zu erwähnen ein zugleich als Sicherheitshafen dienender Floßhafen bei Thorn, der durch eine Aktiengesellschaft mit

  1. Druckfehlerberichtigung im 3. Band: lies „Nogat“ statt „Nogar“
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Diverse: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. – Band 2. Verlag von Reimar Hobbing, Berlin 1914, Seite 939. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Deutschland_unter_Kaiser_Wilhelm_II_Band_2.pdf/502&oldid=- (Version vom 20.8.2021)