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Partei- und Staatsinteresse.

Glücklicherweise beweist die Geschichte, daß eine Partei sich nicht auf die Dauer ungestraft dem nationalen Interesse entgegensetzen kann. Auch die kurze deutsche Parteigeschichte kennt solche Beispiele. Von der katastrophalen Niederlage, die Fürst Bismarck der an den Ideen und Grundsätzen von 1848 klebenden Fortschrittspartei vor bald einem halben Jahrhundert beibrachte, hat sich der Freisinn trotz seines inzwischen vorgenommenen Stellungswechsels in nationalen Fragen bis heute nicht erholen können. Aber Epochen, die wie die von 1866 bis 1871 die Seele des Volkes bis in ihre Tiefen erschüttern, die so unerbittlich und allgemein vernehmlich das Urteil über den politischen Irrtum sprechen, sind so selten, wie sie groß sind. Der gewöhnliche Gang der politischen Entwicklung pflegt bei uns die Folgen verfehlter Parteipolitik nur langsam zutage zu fördern. Selbstkritik und Selbstbesinnung müssen an die Stelle der Erfahrung treten. Die Parteien anderer Staaten haben es in dieser Hinsicht leichter. Die schwere, wenngleich edle Aufgabe der Selbsterziehung, die unseren Parteien gestellt ist, wird in Staaten, in denen das parlamentarische System herrscht, den Parteien abgenommen. In solchen Ländern folgt dem parteipolitischen Fehler der Mißerfolg und damit die empfindliche Belehrung Zug um Zug. Damit will ich nicht dem Parlamentarismus im westeuropäischen Sinn das Wort reden. Die Güte einer Verfassung hängt nicht lediglich davon ab, wie sie auf das Parteileben wirkt. Verfassungen sind nicht für die Parteien da, sondern für den Staat. Für die Eigenart gerade unseres deutschen Staatslebens wäre das parlamentarische System keine geeignete Verfassungsform. Wo sich der Parlamentarismus bewährt, und das ist auch nicht überall der Fall, ruht die Kraft des staatlichen Lebens in der Kraft und Geltung, in der politischen Weitherzigkeit und staatsmännischen Fertigkeit der Parteien. Da haben die Parteien mit ihrer eigenen Entwicklung und Gründung den Staat gebildet, wie in England, in gewissem Sinne auch im republikanischen Frankreich. In Deutschland sind die monarchischen Regierungen Träger und Schöpfer des Staatslebens. Die Parteien sind sekundäre Bildungen, die erst auf dem Boden des fertigen Staates wachsen konnten. Es fehlen uns für ein parlamentarisches System die natürlichen, die geschichtlichen Voraussetzungen.

Diese Erkenntnis braucht uns aber nicht zu verhindern, die Vorteile zu sehen, die dies System anderen Staaten bringt. Wie keine ganz vollkommene Staatsverfassung, gibt es eben auch keine ganz unvollkommene. Das namentlich in Frankreich oft versuchte Experiment, alle Vorzüge aller möglichen Verfassungen in einer einzigen zu vereinigen, ist noch immer mißlungen. Indem wir uns dessen bewußt bleiben, brauchen wir darum doch nicht die Augen vor manchen Vorzügen fremden Verfassungslebens zu verschließen. In parlamentarisch regierten Ländern werden die großen Parteien und Parteigruppen dadurch politisch erzogen, daß sie regieren müssen. Wenn eine Partei die Mehrheit erlangt hat, die leitenden Staatsmänner aus ihren Reihen stellt, erhält sie auch die Gelegenheit, ihre politischen Meinungen in die Praxis des staatlichen Lebens umzusetzen. Geht sie nun doktrinär oder extrem vor, setzt sie das allgemeine nationale Wohl hinter das Parteiinteresse und das Parteiprinzip zurück, begeht sie die Torheit, ihr Parteiprogramm unverkürzt und unverwässert durchführen zu wollen, so wird sie bei Neuwahlen bald von der Gegenpartei aus der Mehrheit und damit aus der Regierung verdrängt werden.

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Diverse: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. – Band 1. Verlag von Reimar Hobbing, Berlin 1914, Seite 61. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Deutschland_unter_Kaiser_Wilhelm_II_Band_1.pdf/77&oldid=- (Version vom 31.7.2018)