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500 Millionen Überweisungen eingeheimst. Es scheint, als ob die Zurückhaltung des Reichstages in der Genehmigung von Einnahmen berechtigt gewesen sei. Allein es scheint nur so; denn zu gleicher Zeit ist die Reichsschuld von 139 auf 2223 Mill. M. gestiegen. Und ein großer Teil der Schulden hätte nach gesunden Finanzgrundsätzen aus laufenden Einnahmen bestritten werden sollen und auch können, wenn nicht die verfehlte Überweisungspolitik und die unkluge Sparsamkeit des Reichstags es vereitelt hätte.

Von 1899 ab gerieten die Finanzen des Reichs in immer größere Verwirrung. Erhöhte Ausgaben für Stärkung der Seewehr führten zwar zur Einführung der Schaumweinsteuer und zur Erhöhung der Reichsstempelabgaben, allein die Einnahmen reichten nicht aus zur Deckung des Bedarfs. Der stark schutzzöllnerische Zolltarif des Reiches versprach zwar neue Einnahmen; die Handelsverträge minderten jedoch das Erträgnis, und zudem waren auf Antrag des Abgeordneten Trimborn zwei Drittel des Mehrertrags der Lebensmittelzölle für die geplante Hinterbliebenenversicherung festgelegt worden. Da die übrigen Einnahmequellen kaum zunahmen, so waren Defizite unvermeidlich. Von Überweisungen war keine Rede mehr, vielmehr mußten die Bundesstaaten 1899–1905 durchschnittlich 20 Mill. M. Matrikularbeiträge effektiv leisten. Im Jahre 1905 betrug das Defizit 125 Millionen. Die Schuldenlast war in dieser Zeit um 800 Millionen angewachsen. Die sog. kleine Finanzreform vom 15. Mai 1904, welche die Überweisungen einschränkte und etwaige Überschüsse zur Deckung des außerordentlichen Bedarfs bestimmte, konnte mangels solcher Überschüsse keine Abhilfe bringen. Nur eine kräftige Steuervermehrung konnte sie schaffen.

Die sog. große Finanzreform des damaligen Reichsschatzsekretärs Freih. v. Stengel vom Jahre 1906 hatte ein dreifaches Ziel: neue Einnahmen zu schaffen, der Schuldenmehrung steuern und das finanzielle Verhältnis der Einzelstaaten zum Reich fester abzugrenzen. Im ganzen war ein jährlicher Mehrbetrag von rund 250 Mill. M. erforderlich, teils zur Beseitigung des ständigen Defizits, teils zur Verstärkung der Flotte, zur Erhöhung der Friedenspräsenzstärke und der Militärpensionen, zur Entlastung des Invalidenfonds und für andere Ausgaben. Zur Deckung war in Aussicht genommen: Umgestaltung und Erhöhung der Brausteuer, Erhöhung der Tabaksteuer, Einführung einer Zigarettensteuer, einer Steuer vom Fracht- und vom Reiseverkehr, einer Quittungs-, Automobil- und Reichserbschafts- und Schenkungssteuer. Von diesen Steuern wurde die Erhöhung der Tabaksteuer und des Quittungsstempels abgelehnt, die Brau- und die Frachturkundensteuer erheblich abgemindert, die Steuer vom Reiseverkehr erhöht, die Zigaretten-, Erbschafts- und Automobilsteuer im wesentlichen nach Antrag genehmigt und aus eigener Initiative des Reichstags eine Tantiemesteuer, Erhöhungen im Reichsstempelgesetz und des Ortsportos hinzugefügt. Die Matrikularbeiträge sollten, soweit sie 24 Mill. M. überstiegen, den Bundesstaaten auf drei Jahre gestundet werden. Diese Reform fand ihren Niederschlag in verschiedenen Gesetzen vom 3. Juni 1906.

Die Finanzreformen von 1909 und 1913.

Allein schon 3 Jahre darauf mußte man zu einer neuen, noch größeren Finanzreform schreiten. Es war für die nächsten 6 Jahre ein Mehrbedarf von je 400–500

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Diverse: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. – Band 1. Verlag von Reimar Hobbing, Berlin 1914, Seite 247. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Deutschland_unter_Kaiser_Wilhelm_II_Band_1.pdf/263&oldid=- (Version vom 4.8.2020)