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250.
Wetter und Hagel machen.

Godelmann von Zauberern übers. von Nigrin. V. 1. S. 83.
Luther’s Tisch-Reden. 104.
Kirchhof’s Wendunmuth V. Nr. 261. S. 316.
Lercheimer S. 50 ff.


Im Jahr 1553 sind zu Berlin zwei Zauber-Weiber gefangen worden, welche sich unterstanden, Eis zu machen, die Frucht damit zu verderben. Und diese Weiber hatten ihrer Nachbarin ein Kindlein gestolen und dasselbige zerstückelt gekocht. Ist durch Gottes Schickung geschehen, daß die Mutter, ihr Kind suchend, dazu kommt und ihres verlorenen Kindes Gliederlein in ein Töpfchen gelegt siehet. Da nun die beiden Weiber gefangen und peinlich gefragt worden, haben sie gesagt, wenn ihr Geköch fortgegangen, so wäre ein großer Frost mit Eis kommen, also daß alle Frucht verderbt wäre.

Zu einer Zeit waren in einem Wirthshause zwei Zauberinnen zusammen gekommen, die hatten zwei Gelten oder Kübel mit Wasser an einen besondern Ort gesetzt und rathschlagten miteinander: ob es dem Korne oder dem Weine sollt gelten. Der Wirth, der auf einem heimlichen Winkel stand, hörte das mit an und Abends, als sich die zwei Weiber zu Bett gelegt, nahm er die Gelten und goß sie über sie hin; da ward das Wasser zu Eis, so daß beide von Stund an zu Tod froren.


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Brüder Grimm: Deutsche Sagen, Band 1. Nicolai, Berlin 1816, Seite 338. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Deutsche_Sagen_(Grimm)_V1_374.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)