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ein Bauer geschworen, der Acker gehöre sein, alsbald öffnete sich der Erdboden unter seinen Füßen und er versank, daß nichts übrig blieb, als sein Stab und zwei Schuhe. Davon hat die Stelle den Namen erhalten.

Sonst weiß man auch von Meineidigen, daß ihnen die aufgerichten Finger erstarren und nicht mehr gebogen werden mögen, oder daß sie verschwarzen; auch daß sie nach dem Tod der Leute zum Grab herauswachsen.


101.
Zwölf ungerechte Richter.
Zeilleri epist. 58.
Hilscher Zungen-Sünde. S. 455.

Nah bei westphälisch Minden liegt ein Grund, davon wird erzählt, zwölf Richter hätten den Boden einem zugesprochen, dem er nicht gehörig, darüber sich die Erde aufgethan und sie bis an die Knie alsbald verschluckt; wie dessen noch Wahrzeichen vorhanden sind.


102.
Die heiligen Quellen.
Morgenblatt. 1808. Nr. 247. S. 987.

Das schweizer Landvolk redet noch von den heiligen Quellen, die im Rütli plötzlich entsprungen, als

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Brüder Grimm: Deutsche Sagen, Band 1. Nicolai, Berlin 1816, Seite 161. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Deutsche_Sagen_(Grimm)_V1_197.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)