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der Wissenschaft und des praktischen Lebens vor kurzem in der Ritualmord-Frage abgegeben hat. Es ist der erste Staatsanwalt a. D. am obersten Verwaltungsgerichtshofe in Bayern, Dr. v. Hauck, ein Volksfreund im wahrsten Sinne dieses Wortes, langjähriger Verwaltungsbeamter und auch viele Jahre Mitglied der bayerischen Kammer und des Deutschen Reichstags, hochangesehen bei allen Parteien wegen seiner juristischen und verwaltungsrechtlichen Kenntnisse und seines reichen Schatzes von Erfahrungen, sowie seines vortrefflichen lauteren Charakters; er hat nach gründlichem Studium der Ritualmord-Frage am 30. Juli l. J. folgendes Urteil abgegeben: „Daß es einen Ritualmord nicht giebt, ist von Dr. Frank schlagend nachgewiesen, der Antisemitismus ist damit aber vorerst noch nicht beseitigt, weil die Hauptakteure ihn nur vorwenden, um das Volk aufzuhetzen. Beim Volke wurzelt der Antisemitismus in guten und schlechten Eigenschaften der Juden. Die guten sind Fleiß, Genügsamkeit und Sparsamkeit, und der dadurch bedingte Wohlstand, der vielfältig Neid erregt. Die schlechten, welche leider auch bei Christen sich mehren, sind Wucher und Unbarmherzigkeit gegen die Opfer des Wuchers. Nach meiner Überzeugung wird der Antisemitismus durch gute Wuchergesetze, mit denen man im Deutschen Reiche den Anfang gemacht hat, durch deren energische Durchführung sowie durch Aufklärung des Volkes beseitigt werden können.“

Das glaube und wünsche ich auch, und ich hoffe es noch zu erleben, daß das christliche Volk sich ebenso des unchristlichen Antisemitismus wie des schmachvollen Ritualmord-Aberglaubens schämt, und daß beide, der Antisemitismus und der Ritualmord-Aberglaube, dort bei einander liegen, wohin sie schon längst gehörten, – im Grabe der Vergessenheit.


Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Frank: Nachträge zu „Der Ritualmord vor den Gerichtshöfen der Wahrheit und Gerechtigkeit“. Verlagsanstalt vorm. G. J. Manz Buch- und Kunstdruckerei A.-G. München-Regensburg, Regensburg 1902, Seite 97. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Ritualmord_vor_den_Gerichtsh%C3%B6fen_(1902).djvu/97&oldid=- (Version vom 31.7.2018)