Seite:Der Ritualmord vor den Gerichtshöfen (1902).djvu/80

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

finstere Mittelalter genannt, obwohl ein Blick auf die heute unerreicht dastehenden Bauwerke des Mittelalters uns belehren sollte, daß die damaligen Deutschen Leute waren, vor denen man alle Achtung haben muß. – Als ich diese Sätze las, habe ich mich gefreut, daß das Mittelalter, wenn auch nur um die Existenz des Ritualmords beweisen zu helfen, bei manchen Leuten wieder zu Ehren gekommen ist.

„Um die Beweisführung auf ein Gebiet zu beschränken, auf dem selbst der eifrigste Judenfreund an den Thatsachen nicht rütteln kann,“ beruft sich dieser „hervorragende Mann der Wissenschaft und des praktischen Lebens“, auf die von Juden überlieferte Geschichte des jüdischen Volkes, - auf das Alte Testament. Daß alle Völker, sagt Böckler, in ihrer Urzeit Menschenopfer dargebracht, also Ritualmorde begangen haben, dürfte niemand bestreiten, auch die Juden haben Menschenopfer gekannt. Nun besteht aber zwischen Juden und den übrigen Völkern der Unterschied, daß die übrigen Völker im Laufe der Zeit ihre Götter gewechselt, die Juden dagegen ihren alten Gott bis jetzt beibehalten haben. Man hat gegen das Vorhandensein des Ritualmords bei Juden eingewendet, es lasse sich wenigstens keine Vorschrift für einen solchen nachweisen. Das ist höchstens insofern zutreffend, als eine allgemeine Mordvorschrift bisher nicht nachgewiesen ist; unzweideutige Mordbefehle dieser Art liegen jedoch allerdings vor. H. Böckler führt den Patriarchen Abraham an, dem Gott befahl, ihm seinen Sohn Isaak als Opfer zu schlachten, den Richter Jephthe, der seine Tochter Gott als Brandopfer darbrachte, den König Saul, der alle Amalekiter opfern sollte, den Propheten Samuel, der den König Agag vor dem Herrn in Gilgal schlachtete, den Propheten Elias, der die Baalspfaffen am Flusse Kisson opferte, und bemerkt dazu, daß Saul mit Absetzung bestraft wurde, weil er den Befehl Gottes nicht genau ausführte. Und diese Schriften des Alten Testaments, fährt er dann fort, sind für alle rechtgläubigen Juden noch heute maßgebend, wie dieselben überhaupt an Bräuchen und Bestimmungen haften, für die uns jedes Verständnis fehlt . . Beschneidung und Schächtung verteidigen die Juden, vornehmlich die Rabbiner, mit fanatischer Erbitterung, trotzdem sie sich mit diesen Bräuchen in Widerspruch mit dem Landesgesetze stellen. Nun zieht er hieraus den logischen Schluß und sagt: „Sie verlangen also für sich ein Vorrecht zum Begehen

Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Frank: Nachträge zu „Der Ritualmord vor den Gerichtshöfen der Wahrheit und Gerechtigkeit“. Verlagsanstalt vorm. G. J. Manz Buch- und Kunstdruckerei A.-G. München-Regensburg, Regensburg 1902, Seite 80. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Ritualmord_vor_den_Gerichtsh%C3%B6fen_(1902).djvu/80&oldid=- (Version vom 31.7.2018)